securPharm: Was Apotheken beachten sollten
Hinweis zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und Delegierter Verordnung (EU) 2016/161 in Apotheken
Gemäß den Vorgaben der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 sind alle Apotheken ab dem 9. Februar 2019 verpflichtet, verifizierungspflichtige Arzneimittel vor Abgabe an den Patienten auf ihre Echtheit zu überprüfen.
Für den Aufbau und den Betrieb des nationalen Verifizierungssystems für Arzneimittel in Deutschland ist die nicht-gewinnorientierte Organisation securPharm e.V. verantwortlich. Diese setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. (PHAGRO), Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa), Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH sowie deren Tochter NGDA – Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH und die Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH (IFA).
Im Mitgliederbereich der BAV-Homepage finden Sie wichtige Informationen, wie das nationale Verifizierungssystem aufgebaut ist, welche gesetzlichen Verpflichtungen Sie haben und wie Sie sich an das System anbinden können.