Gesicherte Qualität im Krankenhaus
G-BA beseitigt rechtliche Unschärfen
Im kommenden Jahr könnte weitere Bewegung in die Qualitätssicherung bei stationären Eingriffen kommen. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Verfahren, mit dem Krankenhäuser darlegen sollen, dass sie die erforderliche Mindestmenge im folgenden Kalenderjahr voraussichtlich erreichen, überarbeitet. Die Neufassung soll im Jahr 2018 in Kraft treten. Es wurden Fristen für die Kliniken zur Darlegung der Prognose und die Landesverbände der Krankenkassen zur Bewertung der Prognose festgelegt. „Damit sind verfahrensrechtliche Unsicherheiten, die bislang bestanden, zumindest angegangen“, so Nadia Mussa, Fachbereichsleiterin Krankenhausversorgung bei der AOK Baden-Württemberg. Ob der G-BA die bislang bestehenden Lücken bei der inhaltlichen Bewertung damit erfolgreich schließen konnte, müsse die Praxis zeigen. „Das wünschen wir uns natürlich. Denn Mindestmengen sind ein wichtiges Instrument, die Qualität von Operationen im Interesse der Patienten sicherzustellen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) sieht das ähnlich. Auf ihrer Jahrespressekonferenz (05.12.2017) strich sie ihre besonderen Qualitätskriterien im Bereich der Allgemein- und Viszeralchirurgie heraus, die, ebenso wie die gesetzlichen Mindestmengen, einen direkten Zusammenhang zwischen Erfahrung und Erfolg attestieren. Die liegen deutlich über den Mindestmengen-Vorgaben des G-BA.
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