Wenn das Leiden unerträglich wird

Erlanger Studie zu Sedierungsformen in der Palliativmedizin von BMBF gefördert

07.12.2017

Trotz bester Versorgung kann es bei schwerer Krankheit zu Situationen kommen, in denen Patienten ihr Leiden, etwa durch Schmerzen oder Atemnot, als unerträglich beschreiben. In solchen ausweglos erscheinenden Momenten können ihnen Palliativmediziner mit bewusstseinsdämpfenden Medikamenten helfen. Bisher mangelt es in Deutschland und weiteren Ländern jedoch an einem einheitlichen Rahmenwerk, das dem Fachpersonal medizinische, ethische und rechtliche Orientierungen bietet. Das soll sich nun ändern – durch eine interdisziplinäre Studie unter der Leitung von Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Leiter der Palliativmedizinischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen. Das jetzt startende Forschungsprojekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) drei Jahre lang mit insgesamt 1,3 Millionen Euro gefördert.

Palliative Sedierung – das ist der überwachte Medikamenteneinsatz zur verminderten Bewusstseinslage, um großes Leiden am Lebensende zu lindern. „Dies ist jedoch keine aktive Sterbehilfe“, betont Prof. Ostgathe. „Die Maßnahmen haben nicht zum Ziel, das Leben zu verkürzen. Es geht darum, unseren Patienten Schmerzen zu ersparen und ihnen die letzten Tage zu erleichtern.“ Jetzt startet die BMBF-geförderte Studie „SedPall: Von der Anxiolyse bis zu tiefer kontinuierlicher Sedierung – die Entwicklung einer Handlungsempfehlung für Sedierung in der spezialisierten Palliativversorgung“. Unter Erlanger Leitung sollen konzeptuelle und empirisch belegbare Empfehlungen zu unterschiedlichen Formen der palliativen Sedierung für die klinische Praxis entwickelt werden – mit Berücksichtigung ethischer und rechtlicher Aspekte. „Wir wollen ein einheitliches Rahmenwerk aufstellen, das auch die Erfahrungen und Einschätzungen unterschiedlicher Institutionsvertreter beinhaltet“, erklärt Christoph Ostgathe. „Diese Studie kann viel Gutes für Menschen mit schweren Erkrankungen und großem Leiden am Lebensende bewirken.“

Das Projekt wird in enger Kooperation mit dem Lehrstuhl für Medizinstrafrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Wilhelm Löhe Hochschule in Fürth interdisziplinär bearbeitet, um dem multiperspektivischen Ansatz gerecht zu werden.

 

Weitere Informationen:
Prof. Dr. Christoph Ostgathe
Telefon: 09131 85-3406
E-Mail: christoph.ostgathe@uk-erlangen.de