Bittere Mandeln
Jedes Jahr zur Vorweihnachtszeit, wenn die Weihnachtsbäckerei eingeläutet wird, kommen die Fragen nach Bittermandeln für die Stollen-Herstellung. Die Abgabe von Bittermandeln ist nicht gesetzlich geregelt. Wegen der Toxizität von Bittermandeln müssen aber einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker informiert und empfiehlt die Abgabegrenze von 10 bis 20 g Bittermandel nicht zu überschreiten. Das Abgabegefäß sollte mit dem Hinweis „Für Kinder unzugänglich aufbewahren“ versehen werden. Der Kunde muss über die Gefahren informiert werden. Für die Stollenbäckerei wird häufig mehr als die empfohlene Abgabemenge verlangt. Auch in diesen Fällen liegt die Verantwortung und Entscheidung über eine Abgabe beim Apotheker bzw. bei der Apothekerin. Die Bittermandel enthält etwa 5 % Amygdalin, hier entsteht durch Hydrolyse Blausäure. Der Blausäuregehalt beträgt dann in etwa 0,3 %. Für Erwachsene können circa 50 Bittermandeln (25 bis 30 g) tödlich sein und bei Kindern können schon 5 bis 10 Stück zum Tode führen. Die Bittermandeln kommen in der Weihnachtsbäckerei zum Einsatz und beim Backen verringert sich der Blausäuregehalt um bis zu 30 Prozent.