Ausschließliche ärztliche Fernbehandlung: Landesärztekammer genehmigt weiteres Modellprojekt

Kassenärztliche Vereinigung bietet mit „DocDirect“ erstmals ausschließliche Fernbehandlung für gesetzlich Krankenversicherte

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ein weiteres Modellprojekt zur ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung genehmigt. Es basiert auf der bundesweit einmaligen Regelung der ärztlichen Berufsordnung in Baden-Württemberg.

Das zunächst auf zwei Jahre angelegte Modellprojekt „DocDirect“ wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg getragen, die damit bundesweit erstmals die ausschließliche Fernbehandlung für Kassenpatienten anbietet. Das Projekt soll in Kürze in den Regionen Tuttlingen und Stuttgart starten, bevor es aufs ganze Land ausgerollt wird. Ein sogenannter „verantwortlicher Arzt“ garantiert dabei als Mitglied der Landesärztekammer Baden-Württemberg die gewissenhafte Einhaltung des berufsrechtlichen Rahmens gemäß der ärztlichen Berufsordnung sowie Patientensicherheit und Datenschutz. Die Technik wird von der TeleClinic GmbH aus München realisiert; Kostenträger sind alle Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen.

Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever betont: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Schwesterkörperschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, nun mit einem sehr erfolgversprechenden Konzept die innovative Regelung unserer Berufsordnung in der täglichen Routine anwendet. Die ärztliche Versorgung der Bevölkerung wird damit zukunftsorientiert ergänzt. Arzt und Patient können sich am Telefon oder via Handy-App begegnen, und der Arzt darf eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie einleiten.“ Die ärztliche Berufsordnung hatte bislang die ausschließliche Behandlung über Kommunikationsnetze untersagt; (Video-) Telefonie durfte immer nur mit Bestandspatienten erfolgen, also mit Patienten, die der Arzt oder die Ärztin bereits kannte.

Eine begleitende wissenschaftliche Evaluation prüft kontinuierlich, ob Patienten auch bei der ausschließlichen Fernbehandlung die gleiche Qualität und Expertise wie in Praxis oder Krankenhaus geboten wird. Wann immer die Behandlung auf Distanz im Einzelfall unmöglich sei, wird auf „patientennah erreichbare Portalpraxen“ verwiesen, die ebenfalls von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg getragen werden. Lebensbedrohliche Notfälle werden immer sofort an die Rettungsleitstelle weitergegeben.

Hintergrund

Im Sommer 2016 hatte die Landesärztekammer Baden-Württemberg – bundesweit bis heute einmalig – ihre Berufsordnung geändert, um die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten zu ermöglichen. Bis dahin hatte die ärztliche Berufsordnung die ausschließliche Behandlung über Kommunikationsnetze untersagt; (Video-) Telefonie durfte immer nur mit Bestandspatienten erfolgen, also mit Patienten, die der Arzt oder die Ärztin bereits kannte.

Im Oktober 2017 genehmigte die Landesärztekammer Baden-Württemberg das bundesweit erste Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung von Privatversicherten, das von der Teleclinic GmbH aus München getragen wird.

Es ist davon auszugehen, dass in Bälde weitere Anbieter von potenziellen Modellprojekten ihre Genehmigungsanträge bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg einreichen werden.

Hinweise für die Redaktionen:

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt die mehr als 65.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu unseren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.

Diese Informationen sind auch über die Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg abrufbar: www.ärztekammer-bw.de/40presse

 

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