Sektorenübergreifende Versorgung aus einer Hand für Krebspatienten

Versorgungsvereinbarung – KBV, BNHO und BDB haben ein Konzept entwickelt, das die Lebensqualität von Krebspatienten verbessern soll. Belegärzte verbinden dabei den ambulanten und den stationären Sektor.

Berlin, 17. Januar 2018 – Die Diagnose Krebs ist für jeden Patienten niederschmetternd. Umso wichtiger ist in diesem gesundheitlichen Ausnahmezustand eine koordinierte Behandlung aus einer Hand. Um diese zu gewährleisten, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit dem Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO) und dem Bundesverband der Belegärzte (BDB) die „Vereinbarung für die Versorgung von Patienten mit onkologischen und hämatologischen Erkrankungen durch den behandlungsführenden Arzt im sektorenübergreifenden Kompetenznetzwerk“ entwickelt.

Im Zentrum der Versorgungsvereinbarung steht der Belegarzt mit seinen sektorenübergreifenden Versorgungsmöglichkeiten. „Mit diesem Konzept haben wir einen konkreten Vorschlag entwickelt, wie Versorgung aus einer Hand unabhängig von den Sektorengrenzen funktionieren kann“, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Er stellte klar: „Wir setzen uns für eine Förderung intersektoraler Versorgungsstrukturen ein. Das ist aber keine Einbahnstraße im Sinne einer Öffnung der ambulanten Versorgung für die Kliniken, sondern auch im Sinne einer Öffnung von Kliniken für Vertragsärzte.“

Dr. Andreas W. Schneider, 1. Vorstand des BDB, ergänzte: „Für den Patienten ist es ein enormer Vorteil, dass die Versorgung – egal ob ambulant oder stationär – aus einer Hand organisiert wird. Er hat vom Anfang bis zum Ende der Behandlung einen Ansprechpartner für alle Bereiche.“

Ein Aspekt, der gerade in der Krebsbehandlung von großer Bedeutung ist, stellte Prof. Stephan Schmitz, Vorsitzender des BNHO, fest: „Ambulante und stationäre Phasen wechseln sich häufig über einen langen Zeitraum ab. Das ist für den Patienten, aber auch für seine Angehörigen eine enorme Belastung. Da ist es beruhigend zu wissen, dass alle Beteiligten dauerhaft teamübergreifend und koordiniert zusammenarbeiten.“

Für Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, bildete das onkologische Vertragskonzept „eine „Blaupause für andere Versorgungsbereiche“. „In Zukunft werden auch Hausärzte bei der belegärztlichen Versorgung eine immer stärkere Rolle spielen. Insgesamt müssen intersektorale Versorgungsangebote ausgebaut werden. Anders wird es auch nicht gehen vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ambulantisierung der Medizin und einer steigenden Zahl von multimorbiden Patienten“, sagte er.

Die neue Vereinbarung sieht vor, dass mehrere Belegärzte ein Netzwerk bilden. Sie ermöglichen Patienten eine persönliche und kontinuierliche Versorgung – unter anderem mit einem standardisierten Schnitt- und Fallmanagement. So können beispielsweise die in der onkologischen Therapie besonders wichtigen Medikationen nahtlos weitergeführt werden. Regelmäßige Versorgungskonferenzen und die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit sollen dazu beitragen, die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Die neue Versorgungsvereinbarung soll den Bundesmantelvertrag Ärzte als Anlage ergänzen und somit allen Versicherten offenstehen.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 165.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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