Qualitätssicherung von Dialysebehandlungen und Kinderherzchirurgie: G-BA beauftragt Evaluation der Richtlinien

Berlin, 24. Januar 2018 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das BQS Institut für Qualität & Patientensicherheit GmbH beauftragt, die Qualitätssicherungs-Richtlinien zur Dialyse und zur Kinderherzchirurgie zu evaluieren. Ziel ist es, umfassende und belastbare Informationen über die Umsetzung der qualitätssichernden Maßnahmen und die Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen zu erhalten. Auf Basis der Evaluationsberichte, die im Jahr 2020 vorliegen werden, wird der G-BA über die Weiterentwicklung der Richtlinien beraten.

„Gemäß § 136d SGB V ist der G-BA zur Evaluation und Weiterentwicklung seiner Qualitätssicherungs-Richtlinien und -Beschlüsse verpflichtet, schließlich gilt der Grundsatz „Plan – Do – Check – Act“ auch für uns selbst“, betonte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Eine systematische Evaluation darüber, welche Qualitätsverbesserungspotenziale ausgeschöpft worden sind, welche jedoch womöglich noch nicht, ist Grundvoraussetzung für eine kontinuierliche, patientenorientierte Weiterentwicklung unserer Richtlinien. Bei der Qualitätssicherung der Dialyse sollte es zukünftig nicht mehr nur um die Frage gehen, ob das Dialyseverfahren richtig durchgeführt wird, sondern welche Langzeitergebnisse für die Patientinnen und Patienten hiermit erzielt werden, auch im Vergleich zu einer früh oder spät erfolgenden Nierentransplantation. Weiterentwicklungsbedarf besteht auch für die Richtlinie zur Kinderherzchirurgie. Zum Beispiel, weil Kinder mit angeborenen Herzfehlern durch die qualitätsgesicherte medizinische Versorgung erfreulicherweise immer älter werden, die Anschluss- beziehungsweise Langzeitversorgung im Erwachsenenalter jedoch nicht gesichert ist.“

Der G-BA hatte am 17. Dezember 2015 beschlossen, im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens die Evaluation der Richtlinie zur Kinderherzchirurgie und der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse zu beauftragen. Methodischer Rahmen des Auftrags ist das Evaluations-Rahmenkonzept des BQS Instituts vom Juli 2013.

Richtlinie zur Sicherung der Qualität von Dialyse-Behandlungen

Für den Bereich der Dialyse besteht seit dem Jahr 2006 eine themenspezifische Qualitätssicherungs-Richtlinie, die Richtlinie zur Sicherung der Qualität von Dialyse-Behandlungen (QSD-RL). Die Richtlinie regelt die Einzelheiten der von den Kassenärztlichen Vereinigungen vorzunehmenden Stichprobenprüfungen sowie die Verpflichtung der bundesweit über 700 Dialyseeinrichtungen, sich an einem Rückmeldesystem zur Selbstkontrolle (Benchmarking) als einrichtungsübergreifende Maßnahme der Qualitätssicherung zu beteiligen. Ziel der QSD-RL ist es, die Qualität der Dialyse als lebenserhaltende Behandlungsmethode sicherzustellen und einen kontinuierlichen Qualitätsverbesserungsprozess zu unterstützen. Der G-BA veröffentlicht auf seinen Internetseiten jährlich einen zusammenfassenden Bericht zur Qualität der Dialysebehandlungen.

Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei Kindern und Jugendlichen

Die Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei Kindern und Jugendlichen (KiHe-RL) regelt seit dem Jahr 2010 die Mindestanforderungen an Krankenhäuser, die herzchirurgische Eingriffe bei Patientinnen und Patienten mit angeborener oder in der Kindheit erworbener Herzkrankheit erbringen wollen. Die qualitätssichernden Mindestanforderungen beziehen sich auf die fachlichen Qualifikationen der behandelnden Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte sowie auf die Struktur, Organisation und Ausstattung eines Krankenhauses. Sichergestellt werden soll, dass die Versorgung nur in Einrichtungen mit Expertise und geeigneter Infrastruktur erfolgt und eine qualitativ hochwertige herzchirurgische Versorgung unabhängig von Wohnort und sozioökonomischer Situation gewährleistet ist.

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