Erste europäische Leitlinie zu Diabetes und Straßenverkehr: Diabetespatienten dürfen grundsätzlich Auto fahren – bis auf wenige Ausnahmen
Fast alle Diabetespatienten können am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl im Privat-Pkw als auch beruflich als Busfahrer, im Lastwagen oder Taxi. Das ist die zentrale Aussage der Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“, die erstmals in Europa auf wissenschaftlich fundierter Grundlage die Fahrtauglichkeit bei Diabetes bewertet. Damit liegen jetzt klare Handlungsempfehlungen vor für mehr als sechs Millionen Patienten in Deutschland, für Ärzte, Verkehrsmediziner, Amtsärzte, Diabetesberater, Psychologen, Behörden und Versicherungsfachleute. Fahruntauglichkeit kann vor allem bei wiederholten schweren Unterzuckerungen oder Schlaf-Apnoe-Syndrom gegeben sein, wie Experten auf einer Pressekonferenz der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) anlässlich der Vorstellung der neuen Leitlinie erklärten.
Bislang gab es keine anerkannten medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätze zur Bewertung der Fahreignung bei Diabetes. „Damit bestand eine erhebliche haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte und Behandlungspersonal“, erläutert Rechtsanwalt Oliver Ebert, Koordinator und Mitautor der Leitlinie, zugleich Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG. In Deutschland ist schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber von Diabetes betroffen, fast sechs Millionen Diabetespatienten in Deutschland besitzen einen Führerschein.
So wurde häufig die Meinung vertreten, insulinpflichtige Patienten könnten nicht mehr als Busfahrer oder Lkw-Fahrer arbeiten oder ein hoher Langzeitblutzuckerwert stelle einen Grund zur Verweigerung des Führerscheins dar. Dies trifft nicht zu, wie Leitlinie belegt. „Nach allen verfügbaren Untersuchungen ist die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes nur unwesentlich erhöht“, berichtet DDG Experte Professor Dr. Reinhard Holl, Epidemiologe der Universität Ulm und ebenfalls Koordinator und Mitautor der Leitlinie. „Ein hoher HbA1c-Wert an sich ist kein Grund für ein Fahrverbot, eine Insulintherapie auch nicht.“
Damit schafft die Leitlinie, die 188 Seiten umfasst, zusätzliche Rechtssicherheit für Ärzte wie Patienten. Sie informiert Behandler über die fachlich gebotene Vorgehensweise, einschließlich Patientenaufklärung. „Ein Arzt, der sich an diese wissenschaftlich abgesicherten Empfehlungen hält, muss grundsätzlich keine Haftung befürchten“, betont Ebert. „Zugleich können Ärzte auch ein sogenanntes ‚ärztliches Fahrverbot‘ aussprechen und Verhaltensvorgaben machen, wenn dies angezeigt ist“, fügt der Rechtsanwalt hinzu.
Patienten wiederum können einfacher gegen ein fehlerhaftes Gutachten vorgehen und einen drohenden Verlust der Fahrerlaubnis abwenden. „Das schützt vor Diskriminierung und Ausgrenzung, ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und sichert berufliche Existenzen“, betont Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Mediensprecher der DDG. Am Ende profitieren auch Begutachter von der Leitlinie. „Ihnen sind klare Kriterien an die Hand gegeben“, so Gallwitz.
Wichtige Gründe, die Fahreignung zu verlieren, sind eine unbehandelte Schlaf-Apnoe oder wiederholte schwere Unterzuckerungen. „Bei zwei schweren Unterzuckerungen im Wachzustand innerhalb eines Jahres darf man zunächst nicht mehr Auto fahren“, berichtet Holl. Aber die Leitlinie zeigt auch Möglichkeiten auf, die Gefahr von Unterzuckerungen zu verringern und die Fahrtauglichkeit damit wiederzuerlangen – etwa durch eine Medikamenten-Umstellung, Wahrnehmungsschulungen oder eine kontinuierliche Glukosemessung mit akustischer Warnfunktion. Außerdem gibt die Leitlinie praktische Tipps zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. „Jeder Insulinpatient sollte vor Fahrtantritt den Blutzucker messen und schnellwirkende Kohlenhydrate etwa in Form von Traubenzucker im Auto griffbereit haben“, sagt Holl.
Eine vorübergehende Fahruntauglichkeit liegt bei schweren Stoffwechselentgleisungen, in der Einstellungsphase auf Insulin, aber auch bei anderen wichtigen Therapieumstellungen oder Dosisänderungen vor – sie gilt, bis der Blutzuckerstoffwechsel stabil ist. „Die neue Leitlinie dürfte dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr insgesamt zu verbessern“, bilanziert Gallwitz.
Die S2-e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ wurde auf Initiative der DDG mit anderen Fachgesellschaften und Verbänden auf der Grundlage sämtlich verfügbarer wissenschaftlicher Evidenz erstellt. Sie gilt bis zum 30. November 2022 und ist im Internet veröffentlicht: