Ärztetag fordert für Versicherte Rechtsanspruch auf elektronische Patientenakte
121. Deutscher Ärztetag
Erfurt, 11.05.2018 – Der 121. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens mit einem zweiten E-Health-Gesetz nachzusteuern. Dies sei notwendig, um die Möglichkeiten der digitalen Gesundheitsversorgung möglichst zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Aus Sicht der Ärzteschaft sollte das Gesetz eine Reihe von Punkten adressieren, darunter den Anspruch der GKV-Versicherten auf die diskriminierungsfreie Wahl einer elektronischen Patientenakte gegenüber seiner Krankenkasse. Der Ärztetag forderte den Gesetzgeber auf, parallele Entwicklungen von elektronischen Gesundheitsaktensystemen der Krankenkassen und damit Wildwuchs und Insellösungen zu unterbinden.
Ferner forderte der Ärztetag die Etablierung einer dauerhaften Erprobungsregion für die elektronische Gesundheitskarte durch die gematik. Der Ärztetag kritisierte, dass die gematik derzeit nach dem sogenannten Marktmodell Anwendungen der eGK einführt.
Das bedeutet, dass jeder Anbieter eines Konnektors selbst eine Testregion auswählen und ausstatten muss, um dort sein Produkt zu testen und eine Zulassung zu erhalten. Dieses Vorgehen sei ineffizient und zeitraubend. Eine dauerhaft etablierte Testregion wäre ein geeignetes Setting, um neue Anwendungen mit neuen Komponenten schneller zu erproben. Notwendig sei auch die Sicherung der Qualität von Softwaresystemen. So solle der Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Praxisverwaltungs-, Apotheken- und Krankenhausinformationssysteme einem Zertifizierungsverfahren zu unterziehen. „Die Erprobung muss durch ärztliche Expertise, z.B. in Form ärztlicher Beiräte begleitet werden“, so der Ärztetag.
Außerdem sprachen sich die Abgeordneten für positive Anreize statt Sanktionen aus. Die im ersten E-Health-Gesetz verankerten Sanktionsandrohungen für die Gesellschafter der gematik führten zu Fehlanreizen, weil nicht mehr die Qualität im Vordergrund stehe, sondern die Vermeidung von Sanktionen.
Um Gesundheitsapps den Markteintritt zu erleichtern, sollten die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, chronisch Kranken ein jährliches „Digitalbudget“ einzurichten. Darüber sollen die Versicherten als Medizinprodukt zugelassene, nutzenstiftende und im Vorfeld evaluierte Anwendungen erwerben können.
In einer weiteren Entschließung forderte der Ärztetag die Politik auf, die verpflichtende Anbindung der Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren an die Telematikinfrastruktur zum Ende des Jahres 2018 auszusetzen. Ebenso sei die Strafandrohung von Honorarabzügen zurückzuziehen. Die Abgeordneten begründeten dies damit, dass erhebliche Probleme bei zahlreichen Praxen aufgetreten seien, die sich an die TI angeschlossen hatten.
Gesundheitskarten könnten mitunter nicht eingelesen werden, Praxisabläufe würden behindert. Auch sei die Finanzierung der Installation nicht gesichert.
Die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages befassen sich bis Freitag mit gesundheits-, berufs- und sozialpolitischen Themen. Folgen Sie der Bundesärztekammer und dem Deutschen Ärztetag unter #daet2018 auch auf Twitter und halten Sie sich über die Diskussionen auf dem Laufenden.
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