Bundesweites Samenspender-Register am 1. Juli gestartet
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat gestern das bundesweite Samenspender-Register gestartet. Mithilfe des Registers können durch Samenspende gezeugte Personen künftig bei einer zentralen Stelle erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist.
Im Mai 2017 hatte der Bundestag das Gesetz zur Einrichtung eines bundesweiten Samenspender-Registers verabschiedet, das gestern in Kraft getreten ist. Es regelt den Auskunftsanspruch von Personen, die ab dem 1. Juli 2018 durch eine heterologe Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt werden.
„Spenderkinder haben ein Recht zu wissen, von wem sie abstammen. Genau das können sie zukünftig bei uns erfahren“, begrüßt Direktor Dr. Dietrich Kaiser den Start des Samenspender-Registers beim DIMDI.
Ab Juli 2018 gezeugte Spenderkinder können künftig entsprechende Auskunft aus dem neuen Register beantragen. Für Kinder unter 16 Jahren können ihre gesetzlichen Vertreter handeln. Das DIMDI speichert dazu Daten im Rahmen von Samenspenden und danach erfolgten Geburten 110 Jahre lang. Spender und Empfängerinnen von Samenspenden besitzen dabei zu den jeweils über sie gespeicherten Daten einen Anspruch auf Auskunft und Berichtigung.
Gespeicherte Daten
Gespeichert werden nur wenige personenbezogene Daten von Spender und Empfängerin wie Name, Geburtstag, Geburtsort, und Anschrift sowie der Geburtstag der Kinder. Spender können freiwillig weitere Auskünfte erteilen, zum Beispiel über Aussehen, Schulbildung oder Beweggründe für die Samenspende. Das Register nimmt nur dann Daten auf, wenn nach einer Samenspende und ärztlich unterstützter künstlicher Befruchtung Kinder geboren wurden. Im Falle einer Geburt übermittelt die reproduktionsmedizinische Einrichtung, bei der die künstliche Befruchtung vorgenommen worden ist, die Daten zur Empfängerin der Samenspende und zu den Kindern an das DIMDI. Dort werden diese Angaben und die Angaben zum Samenspender unter Wahrung hoher Datenschutzvorgaben getrennt in einem Spender- und einem Empfängerinnenregister gespeichert.
Bei berechtigten Anfragen können Spenderkinder im DIMDI somit künftig Auskunft über ihren Samenspender erhalten. 4 Wochen vor einer solchen Auskunft informiert das DIMDI auch den Samenspender, sodass er sich auf eine eventuelle Kontaktaufnahme des Spenderkindes einstellen kann.
Vor dem 1. Juli 2018 gezeugte Spenderkinder
Das Samenspender-Register speichert Informationen nur für künstliche Befruchtungen ab dem 1. Juli 2018, wenn ein Kind geboren wurde. Frühere Daten liegen dem DIMDI nicht vor.
Das DIMDI stellt hochwertige Informationen für das Gesundheitswesen zur Verfügung. Das Institut ist Herausgeber amtlicher medizinischer Klassifikationen wie ICD-10 und OPS und pflegt medizinische Begriffssysteme, die wichtig für die Gesundheitstelematik sind. Es betreibt datenbankgestützte Informationssysteme für Arzneimittel, Medizinprodukte, Versorgungsdaten und Health Technology Assessment (HTA). Für den Online-Zugriff auf seine Informationssysteme entwickelt und pflegt das DIMDI moderne Software-Anwendungen und betreibt ein eigenes Rechenzentrum.
Ergänzende Informationen auf unserer Website:
- Samenspender-Register
- FAQ zum Samenspender-Register
- Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen (PDF, 74 kb)
Weitere Informationen im Web: