Verordnungssoftware: KBV setzt verbindlichen Standard und macht leichten Wechsel möglich

Praxisverwaltungssysteme  – Erstmalig hat die KBV eine einheitliche Schnittstelle definiert – und zwar für den Wechsel der Arzneimittelverordnungssoftware. Nun müssen die Softwarehersteller diese innerhalb einer Frist von zwei Jahren in ihre Programme integrieren.  

Berlin, 3. Juli 2018 – Der Text klingt trocken, die Bedeutung dahinter ist aber groß: Pünktlich zum 30. Juni hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine einheitliche Schnittstelle für den Wechsel der Arzneimittelverordnungssoftware festgelegt. Eingetragen wurde sie ins Interoperabilitätsverzeichnis vesta der gematik. Damit hat die KBV erstmalig einen Standard gesetzt und eine Schnittstelle definiert, die in allen Praxisverwaltungssystemen (PVS) verwendet werden muss. „Zum ersten Mal werden die niedergelassenen Ärzte eine echte Auswahl haben und wären zumindest bei der Arzneimittelverordnung nicht mehr automatisch an den Hersteller ihres PVS gebunden. Praxen werden das Arzneiverordnungsmodul austauschen können, ohne das gesamte PVS wechseln zu müssen“, erklärte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV heute in Berlin. Softwareanbieter können sich ab sofort bei der KBV zertifizieren lassen.

Die neue Schnittstelle basiert auf einem internationalen, sektorenübergreifenden und offenen technischen Standard (HL7/FHIR). Alle PVS- und Verordnungssoftwarehersteller haben nun zwei Jahre Zeit, diese in ihren Systemen umzusetzen. „Das Ganze wird also noch Geduld brauchen“, sagte Kriedel und erläuterte: „Wir hatten uns beim Gesetzgeber dafür eingesetzt, dass wir eine Schnittstelle entwickeln dürfen, die den Wechsel des Verordnungsmoduls möglich macht.“ Den Auftrag dazu verankerte der Gesetzgeber im Paragrafen 291d des Fünften Sozialgesetzbuches.

Zum Hintergrund: Bislang ist es Praxen quasi nicht möglich, ein anderes (zum Beispiel günstigeres oder passenderes) Verordnungsmodul in ihr PVS zu integrieren. Auch der Wechsel des gesamten PVS ist sehr aufwendig.

Anbieter von PVS und Verordnungssoftware können die technischen Informationen zu Festlegung der Schnittstelle hier herunterladen: http://www.kbv.de/html/35632.php .

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 172.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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