Übersicht – Kalenderwoche 27
In der letzten Woche haben wir uns mit Bluthochdruck befasst. Bluthochdruck stellt nämlich einen großen Risikofaktor für die koronare Herzkrankheit (KHK) und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen dar. Und auch bei bereits bestehender KHK erhöht ein zu hoher Blutdruck das Risiko für Folgeerkrankungen. Welche Blutdruckwerte tatsächlich zu hoch sind und ab welchen Werten eine blutdrucksenkende Therapie gestartet werden sollte, ist jedoch weiterhin noch Gegenstand vieler Diskussionen – ebenso wie die Blutdruck-Zielwerte, die durch eine blutdrucksenkende Therapie angestrebt werden sollten.
Die Studie der letzten Woche befassten sich mit dieser Thematik. In einer Studie der letzten Woche konnten Forscher zeigen, dass Patienten mit einem oberen Blutdruckwert von unter 140 mmHg nicht von einer blutdrucksenkenden Therapie profitierten. Dies war jedoch nur dann der Fall, wenn diese Patienten noch nicht an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung erkrankt waren. Litten die Patienten zusätzlich an der KHK, profitierten sie schon bei niedrigeren Blutdruckwerten von einer blutdrucksenkenden Therapie.
Eine weitere Studie der letzten Woche befasst sich mit den Blutdruck-Zielwerten. Es konnte gezeigt werden, dass die Patienten von einer intensiveren Therapie, bei der der obere Blutdruckwert auf unter 120 mmHg gesenkt wurde, stärker profitierten als von der Standardtherapie, bei der ein oberer Blutdruckwert von unter 140 mmHg angestrebt wurde.
Für die Senkung des Blutdrucks stehen verschiedene Wirkstoffe zur Verfügung, doch nicht alle sind für jeden Patienten geeignet. In einer weiteren Studie der letzten Woche stellten die Wissenschaftler fest, dass Patienten mit Diabetes wegen eines erhöhten Sterberisikos nicht mit ß-Blocker behandelt werden sollten.
Hier die Beiträge der letzten Woche:
- Hoher Blutdruck – Wann ist eine blutdrucksenkende Therapie sinnvoll?
- Medikamentöse Therapie von Bluthochdruck – Sollte ein oberer Blutdruckwert von unter 140 mmHg oder von unter 120 mmHg angestrebt werden?
- ß-Blocker nicht ohne Abklärung von Begleiterkrankungen
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