Einheitliche Rahmenbedingungen für datengestützte Qualitätssicherung
Berlin, 19. Juli 2018 – Ab dem 1. Januar 2019 tritt eine neue Rahmenrichtlinie in Kraft, unter deren Dach die bestehenden datengestützten Verfahren zur sektorspezifischen und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung gebündelt werden können. Die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) am Donnerstag in Berlin.
Als erstes in dieser Rahmenrichtlinie geregeltes Verfahren hat der G-BA die Qualitätssicherung der Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie) beschlossen. Diese sieht vor, dass qualitätsrelevante Aspekte zukünftig erbrachter stationärer Leistungen gemessen und Behandlungsprozesse vergleichend dargestellt werden. Die Bewertung der dokumentierten Eingriffe an der Gallenblase wird unter Einbeziehung von Sozialdaten länderbezogen durchgeführt und fällt daher in die Zuständigkeit der jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaft (LAG).
Darüber hinaus ist vorgesehen, sukzessive die bereits in der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung geregelten Qualitätssicherungsverfahren wie auch die seit vielen Jahren etablierten sektorspezifischen Verfahren zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern schrittweise unter der neuen Rahmenrichtlinie weiterzuführen.
Mit der aktuell beschlossenen Richtlinie wird die Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung fortgeführt. Gemäß des Eckpunktebeschlusses des G-BA vom 21. Juli 2016 sollen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Hintergrund – Datengestützte Qualitätssicherung
Datengestützte Verfahren werden in der externen stationären Qualitätssicherung und der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung angewandt. In ausgewählten Leistungsbereichen, zum Beispiel gynäkologische Operationen und perkutane Koronarintervention (PCI), wird die Behandlung der Patientinnen und Patienten anhand zuvor festgelegter Kriterien (Qualitätsindikatoren) und der dazu erhobenen Daten aus unterschiedlichen Datenquellen dokumentiert. Die externe stationäre Qualitätssicherung ermöglicht einen Leistungsvergleich der verschiedenen Krankenhäuser. Bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wird der Behandlungsverlauf über die Grenzen des stationären und ambulanten Sektors hinweg erfasst und betrachtet.
Die Datenerhebung und -weiterleitung, das Vorgehen zur Auswertung, die Nutzung der Qualitätssicherungsdaten sowie die einzubindenden institutionellen Strukturen auf Landes- und Bundesebene sind derzeit in folgenden Richtlinien festgehalten: für die externe stationäre Qualitätssicherung in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (QSKH-RL), für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung in der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL).
Einheitliche Rahmenbedingungen für datengestützte Qualitätssicherung
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- Zuständiger Unterausschuss: Unterausschuss Qualitätssicherung