Auch dunkle Hautflecken können bei Imatinib-Therapie auftreten, stellen aber keinen Grund zur Sorge dar
Original Titel:
Imatinib-induced diffuse hyperpigmentation of the oral mucosa, the skin, and the nails in a patient affected by chronic myeloid leukemia: Report of a case and review of the literature
Der Vergleich von Fallstudien und Forschungsliteratur zeigte, dass eine Verfärbung von Hautstellen durch die Behandlung mit Imatinib ausgelöst werden kann. Dieses Phänomen ist selten in der Literatur zu finden und seine Ursachen sind nicht komplett geklärt. Weitere Studien dazu wären also angebracht, gerade auch da die Behandlung typischerweise zu blasseren Hautstellen führt, also häufiger den gegenteiligen Effekt zur Folge hat. Die Verfärbungen müssen nicht behandelt werden, sie sind, wie die detaillierte Untersuchung des einen Patienten und der weiteren Fallberichte, höchstens kosmetisch problematisch. Beruhigend für Patienten zu wissen: die Behandlung mit Imatinib ist auch dann erfolgreich, wenn solche Verfärbungen auftreten. Sie stellen keinen Grund für einen Therapieabbruch dar.
Imatinib ist ein zielgerichteter Tyrosinkinase-Hemmer, der als Erstlinientherapie bei der chronischen myeloischen Leukämie, aber auch bei anderen Blutkrebserkrankungen mit einem speziellen Merkmal, dem sogenannten Philadelphia-Chromosom, eingesetzt wird. Die Behandlung mit Imatinib führt recht häufig zu einer Hypopigmentierung: also helleren Flecken aufgrund mangelnder Bildung des Hautfarbstoffs Melanin. Der gegenteilige Effekt, die sogenannte Hyperpigmentierung, ist dagegen eher selten. Hierbei kommt es zu dunkleren Hautstellen aufgrund eines Überschusses an Melanin. Onkologe Dr. Mandel von der Universität Modena in Italien und Kollegen ermittelten nun, wie häufig Patienten von dieser ungewöhnlichen Nebenwirkung betroffen sind, und ob Betroffene sich deswegen sorgen müssen.
Eher ungewöhnlich, aber möglich: dunkle Hautflecken mit Imatinib
Sie untersuchten dazu einen Patienten, bei dem die Behandlung mit Imatinib zur Therapie einer chronisch myeloischen Leukämie seit 2002 durchgeführt wurde, aber eine Hyperpigmentierung der Mundschleimhaut, der Haut und der Fingernägel ausgelöst hatte. Zudem durchsuchten die Wissenschaftler die Forschungsliteratur zur Hyperpigmentierung infolge von Imatinib-Behandlungen und analysierten einen weiteren Fall. Von der genaueren Analyse ausgeschlossen wurden allerdings alle die Fälle, bei denen die dunkleren Hautstellen eventuell aufgrund einer Entzündung aufgetreten sein könnten. Dies wurde dann vermutet, wenn auch Rötungen, Hautreizungen oder Juckreiz im selben Körperbereich auftraten.
Vergleich von Patientenberichten und Fallstudien
Die Krebsforscher fanden 30 gut dokumentierte Fälle von Hyperpigmentierung, die in Bezug zu einer Imatinib‐Behandlung standen. Bei dem Patienten, der direkt in der Behandlung der Forscher war, wurde die Therapie mit Imatinib seit mehreren Jahren gut vertragen. Dieser Patient zeigte damit exzellente Blutwerte und Ergebnisse auf der zellulären Ebene. Allerdings entwickelte der Patient nach und nach eine blau-graue Verfärbung an Nase, Fingernägeln, Zehennägeln, am Schienbein, in der Achselregion und am Gaumen. Es gab keine alternative Erklärung für diese Verfärbung und auch die Untersuchung von Gewebsproben bestätigte, dass die Flecken durch Imatinib verursacht sein müssten.
Beruhigend: Hautverfärbungen sind kein Grund für den Therapieabbruch
Demnach kann eine solche Verfärbung von Hautstellen durch die Behandlung mit Imatinib ausgelöst werden. Dieses Phänomen ist selten in der Literatur zu finden und seine Ursachen sind nicht komplett geklärt. Weitere Studien dazu wären also angebracht, gerade auch da die Behandlung typischerweise zu blasseren Hautstellen führt, also häufiger den gegenteiligen Effekt zur Folge hat. Die Verfärbungen müssen nicht behandelt werden, sie sind, wie die detaillierte Untersuchung des einen Patienten und der weiteren Fallberichte, höchstens kosmetisch problematisch. Beruhigend für Patienten zu wissen: die Behandlung mit Imatinib ist auch dann erfolgreich, wenn solche Verfärbungen auftreten. Sie stellen keinen Grund für einen Therapieabbruch dar.
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