Omega-3-Fettsäuren: EMA bewertet die Anwendung nach Herzinfarkt
14.12.2018 – Gutachten des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP)
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur EMA hat im Verfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu Omega-3-Fettsäuren auf seiner Dezembersitzung 2018 ein Gutachten abgegeben. Dieses wird nun für einen rechtlich bindenden Durchführungsbeschluss an die Europäische Kommission geleitet. Nähere Informationen sind unter dem unten genannten Link zu finden. Weitere Informationen in deutscher Sprache werden hierzu in Kürze an dieser Stelle verfügbar sein.
22.03.2018 – Start des Verfahrens
Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) abgerufen werden: