Infliximab-Biosimilar
In dieser Woche ging es um das Nachahmerpräparat von Infliximab. Infliximab hat sich bei der Behandlung von Morbus Crohn und Colitis ulcerosa bewährt. Da dieser Wirkstoff schon seit einigen Jahren auf dem Markt ist, ist der Patentschutz bereits abgelaufen. Dementsprechend sind bereits kostengünstigere Nachahmerpräparate verfügbar. Doch bevor die Patienten von dem Originalprodukt zum Nachahmerpräparat wechseln, muss sichergestellt sein, dass dies keine Einbußen der Wirksamkeit zur Folge hat.
Dies untersuchten Wissenschaftler in den Studien dieser Wochen. Dabei stellten sie fest, dass die Wirkstoffkonzentration im Blut der Patienten bei der Verwendung des Nachahmerpräparates CT-P13 nicht kleiner war als bei der Verwendung des Originalpräparates. Und auch die zweite Studie dieser Woche zeigte, dass der Wechsel von Infliximab zu CT-P13 möglich ist. In der Studie wurde der Wechsel nämlich insgesamt gut vertragen und die Krankheitsaktivität wurde durch den Wechsel nicht beeinflusst.
Hier die Studien im Detail:
- Wechsel von Infliximab zu dem Nachahmerpräparat CT-P13 – Verändert sich die Wirkstoffkonzentration im Blut der Patienten?
- Wie sicher und wirksam ist der Wechsel vom Originalprodukt Infliximab zum Biosimilar CT-P13?
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