Arztzeit: knappe und wertvolle Ressource

Die Herausforderung ist klar: Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels in Praxen, Kliniken und der Kranken- und Altenpflege muss die Versorgung der Patienten effizient organisiert werden. Das gilt erst recht für die knapper werdende Arztzeit. Der Gesetzgeber ist angetreten, um mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mehr Zeit für Patienten zu schaffen. So sollen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mehr und schnellere Termine zur Verfügung stellen. Doch mit dem derzeitig vorliegenden Entwurf wird genau das Gegenteil erreicht, zeigt sich der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) überzeugt. Eine drei Meter lange Arztzeituhr macht bildlich die Entwicklung deutlich: Die Zeit läuft langsam zwar, aber stetig ab.

Berlin, 23. Januar 2019 – „Der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Fassung macht durch massive Eingriffe in Praxisabläufe die Rahmenbedingungen für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen immer unattraktiver“, erläuterte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Betroffen davon sind vor allem die selbständig tätigen Ärzte in eigener Praxis, die ohnehin im Schnitt 52 Wochenstunden arbeiten. Um das aber auch klarzustellen: Die angestellten Ärzte leisten eine medizinisch hervorragende Arbeit, aber ihr zeitliches Wirken ist logischerweise durch Arbeitsverträge auf maximal 40 Stunden begrenzt“, führte Gassen aus. Das TSVG verknappe noch einmal künstlich die zur Verfügung stehende Arztzeit, auch durch zusätzliche Bürokratie. „Es wird im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich insbesondere ältere Kolleginnen und Kollegen früher als geplant aus der Versorgung zurückziehen“, warnte der KBV-Chef.

Um auf die sinkende Arztzeit aufmerksam zu machen, präsentierte die KBV eine digitale Stundenanzeige, die minütlich sichtbar zurückgeht. „Mit diesem rückwärtslaufenden Countdown wollen wir ein Signal setzen. Rein rechnerisch verschwinden mit jeder Minute insgesamt 474 Arztzeitminuten“, erläuterte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, den Funktionsmechanismus der Uhr. Faktoren wie ein steigender Trend zur Anstellung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielten eine wichtige Rolle. „Diese gesellschaftlichen Trends machen auch vor den jungen Medizinerinnen und Medizinern nicht halt. Wir müssen alles dafür tun, ihnen attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Und das funktioniert mit dem Gesetzentwurf des TSVG in der derzeitigen Form nicht“, sagte er.

Im Rahmen der Diskussion um das TSVG trat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vergangene Woche in den Dialog mit Ärzten und Psychotherapeuten und signalisierte Gesprächsbereitschaft.

Bei dieser Gelegenheit hatte der Minister nochmals verdeutlicht, dass die Digitalisierung kommen werde. Hierbei wird die KBV sich einbringen. „Die Ärzte stehen der Digitalisierung offen gegenüber. Sie muss für die Praxen aber mit einem Nutzen verbunden sein. Deshalb legen wir Wert beispielsweise auf Schnittstellen, die in allen Programmen einheitlich genutzt werden. Auch klare Aufgabenteilungen sind wichtig, wie wir sie gemeinsam mit anderen Playern in Form von Letters of Intent vereinbart haben“, erklärte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV. „Doch Digitalisierung allein kann das Problem der zurückgehenden Arztzeit nicht lösen und den Mangel an Ärzten nicht auffangen“, sagte Kriedel.

Diese Pressemitteilung und die Statements der Vorstände finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 172.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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