Stellungnahme der Deutsche Interessengemeinschaft Phenylketonurie und verwandte Stoffwechselstörungen e.V. zur Zuckersteuer von Lebensmitteln
Die Erfahrungen im Europäischen Ausland haben gezeigt, dass seit Einführung der „Sugar-Tax“ auch in solchen Lebensmitteln vermehrt Aspartam eingesetzt wird, die nicht als Light- oder Diät-Produkte erkennbar sind. Aspartam enthält eine Phenylalanin-Quelle und ist daher für Patienten mit der angeborenen Stoffwechselstörung Phenylketonurie (PKU) gesundheitsgefährdend.
Durch die medizinisch notwendige eiweißarme Ernährung sind die Betroffenen in ihrer Lebensmittelauswahl erheblich eingeschränkt. Auch ohne Zuckersteuer verursachen die therapienotwendigen Speziallebensmittel Mehrkosten von bis zu 150,00 € pro Monat, die nicht durch die Krankenkassen erstattet werden und sich auch nicht von der Einkommenssteuer absetzen lassen.
Die gesundheitlichen Vorteile der Zuckersteuer gelten also nicht uneingeschränkt. Die Zuckersteuer beinhaltet für eine Bevölkerungsminderheit mit einer angeborenen Eiweiß-Stoffwechselstörung erhebliche Gesundheitsrisiken.
Eine Zuckersteuer darf nicht zu einer weiteren Einschränkung der Lebensmittel- und Getränkeauswahl oder zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die betroffenen Patienten führen. Die Vulnerabilität dieser Patientengruppe wird in der bisherigen Diskussion jedoch überhaupt nicht berücksichtigt.