Hessen erfasst künftig als erstes Bundesland den Sterbeort von Menschen
Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung
Seit der Novellierung des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes Anfang des Jahres wird bei der Leichenschau der Ort des Todes differenziert erfragt und notiert. „Künftig wird erfasst, ob der Tote in einem Krankenhaus, einer stationären Pflegeeinrichtung, einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, im stationären Hospiz, der Wohnung oder einem sonstigen Ort gestorben ist“, erläutert Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose und ergänzt den Grund für diese Novellierung: „Dadurch erhalten wir wichtige Zahlen, um ambulante und stationäre Versorgungsangebote für die letzte Lebensphase regional passend weiterentwickeln und verbessern zu können.“ Hessen ist das erste Bundesland, das sein Friedhofs- und Bestattungsgesetze entsprechend geändert hat.
Laut vieler Umfragen ist es Wunsch der meisten Menschen, zu Hause in einer vertrauten Umgebung zu sterben. Bisherige Schätzungen gehen aber derzeit davon aus, dass ca. 50 Prozent der Menschen im Krankenhaus, rund 20 bis 25 Prozent in stationären Pflegeeinrichtungen und nur etwa 20 Prozent in der Privatwohnung, in ihrem Zuhause, sterben. „Unser Ziel ist es, dass alle sterbenden Menschen entsprechend ihren Wünschen und Bedürfnissen begleitet und versorgt werden“, betont der Minister.
Vor allem im stationären Bereich sind hier noch große Anstrengungen notwendig, um die Bedingungen für sterbende Menschen und ihre Angehörigen zu verbessern. Dazu gehören auch eine adäquate Schmerztherapie, ausreichend Zeit zur Begleitung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte, Angebote der Seelsorge und angemessen eingerichtete Abschiedsräume.
Weitere Informationen
Die Hessische Landesregierung engagiert sich seit vielen Jahren für die Verbesserung der Sterbebegleitung. Bereits 1996 wurde ein Konzept verabschiedet und darauf aufbauend eine Arbeitsgruppe auf Landesebene sowie die Koordinations- und Ansprechstelle für Dienste der Sterbebegleitung und Angehörigenbetreuung (KASA) eingerichtet. Sie ist ein Arbeitsbereich der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung und wird durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gefördert. Sie setzt sich hessenweit für die Verbesserung der Sterbebegleitung durch das Initiieren, Begleiten, Fördern und Vernetzen hospizlicher und palliativer Arbeit ein.