Spannende Daten & Fakten zur europaweiten Palliativversorgung: Update EAPC-Atlas 2019: Platz 15 für Deutschland…

…aber, so der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin: Anzahl der Einrichtungen ist nur ein Faktor unter vielen – Meilensteinplan Deutschland ist beachtenswert: Rechtsanspruch SAPV, Hospiz- und Palliativgesetz, Charta & Nationale Strategie, Pflicht-, Lehr- und Prüfungsfach Palliativmedizin, erweiterte S3-Leitlinie

Berlin, 14.06.2019. Der „Atlas der Palliativversorgung in Europa“ der European Association for Palliative Care (EAPC) wurde in aktueller Auflage 2019 beim kürzlichen 16. Weltkongress in Berlin vorgestellt. Im europäischen Durchschnitt weist er 0,8 spezialisierte Palliativdienste/Einrichtungen für je 100.000 erwachsene Einwohner*innen aus, in Deutschland 1,1 Dienste pro 100.000 Menschen. Vor dem Hintergrund dieser Daten und der EAPC-Empfehlung von zwei Diensten pro 100.000 Menschen erreicht Deutschland im Europavergleich deshalb Platz 15 von 49 Ländern hinsichtlich der Palliativversorgung von Erwachsenen.

Dazu erklärt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin: „Die Einordnung auf Platz 15 bei der Zahl der Einrichtungen ergibt insofern eine Schieflage, als dass hier z.B. die 1.321 ambulanten Hospizdienste für Erwachsene nicht mitgezählt werden, in denen sich nach aktuellen Schätzungen weit über 80.000 Menschen ehrenamtlich engagieren.“ Dies sei ebenfalls eine wesentliche Ressource der Umsorgung und des Halts für lebensbegrenzend erkrankte Menschen und ihre Familien. In der Gesamtbetrachtung wäre Deutschland nicht im Mittelfeld, sondern deutlich in Richtung Spitzengruppe unterwegs: „Wir haben in der Hospiz- und Palliativversorgung in den vergangenen Jahren sehr viel erreicht, was sich nicht allein in der Anzahl der Palliativstationen, SAPV und Palliativdienste abbilden lässt.“

So weist der Palliativatlas als weiteren Meilenstein der Palliativversorgung in Deutschland den Rechtsanspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) seit 2007 aus. Weit vorn ist Deutschland zudem in der „Palliative Medicine Education“: Seit 2009 ist Palliativmedizin an den Universitäten Pflicht-, Lehr- und Prüfungsfach. Im Jahr 2010 wurde zudem die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ konsentiert und mittels daraus folgender Handlungsempfehlungen in eine Nationale Strategie überführt. Essentiell ist außerdem der Nationale Krebsplan mit einem eigenen Kapitel zur Palliativmedizin. Schließlich wird Deutschland als eines von insgesamt nur acht Ländern mit nationalen Gesetzen genannt: Das grundlegende Hospiz- und Palliativgesetz wurde 2015 verabschiedet. Und in wenigen Wochen ist die um neue Themen erweiterte und aktualisierte – 2015 erstveröffentlichte – „S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ zu erwarten.

In den Atlas eingeflossen sind folgende Zahlen vom Januar 2019 aus dem „Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland“, der Online-Plattform der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin:
Für Erwachsene waren zu diesem Zeitpunkt 336 Palliativstationen, 283 SAPV-Teams, 232 stationäre Hospizen und 63 Palliativdienste im Krankenhaus ausgewiesen. Weitere 24 spezialisierte Einrichtungen sind bis heute hinzugekommen. Außerdem sind aktuell 1321 ambulante Hospizdienste für Erwachsene verzeichnet. Die Einrichtungen für schwerkranke Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden zusätzlich ausgewiesen. Bis Ende 2017 hatten 11.440 Ärztinnen und Ärzte die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin erworben.

Der „Atlas of Palliative Care in Europe 2019“ wurde in 3. Auflage 2019 von Prof. Carlos Centeno und seinem Team an der Universität Navarra erstellt.
http://dadun.unav.edu/handle/10171/56787?mode=full