- Gesundheitsnachrichten
WICHTIGE RICHTIGSTELLUNG zur Möglichkeit von Corona-Tests – Nicht unangemeldet zu Teststellen kommen
- 12. März 2020
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- Universitätsklinikum Würzburg
In den Medien wurde gestern (fälschlicherweise) berichtet, dass im Universitätsklinikum Würzburg eine offen zugängliche Untersuchungsstelle für Bürger aus Stadt und Landkreis Würzburg, die den Verdacht haben, sich ggf. mit dem neuen Coronavirus infiziert zu haben, eingerichtet wurde.
Dadurch ist der Eindruck entstanden, die Bürger könnten direkt, d.h. ohne vorherige Abklärung in das Uniklinikum kommen. Diese Vorgehensweise würde die Möglichkeiten des Universitätsklinikums sprengen und dazu führen, dass Patienten, die eine Untersuchung gesundheitlich dringend benötigen, diese wegen fehlender Kapazitäten nicht erhalten können.
Nur als Risikopatienten Eingestufte werden getestet
Die neu eingerichtete ambulante Untersuchungsstelle am Universitätsklinikum kann ausschließlich Patienten berücksichtigen, die vorher mit dem Gesundheitsamt unter der Bürgertelefonnummer 0931 8003 5100 Kontakt aufgenommen haben und als gefährdet eingestuft worden sind.
Das Gesundheitsamt meldet begründete Verdachtsfälle an die Untersuchungsstelle zur Testung an. Für den kommenden Montag, 9. März, sind die Kapazitäten an Testungen bereits ausgeschöpft.
Testkapazitäten sind beschränkt
Dr. Johann Löw, Leiter des Gesundheitsamtes für Stadt und Landkreis Würzburg, betont: „Nicht jeder, der sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder Kontakt mit einer solchen Person hatte, muss getestet werden. Das Gesundheitsamt entscheidet, wer getestet werden muss. Die Kapazitäten der Labore reichen nur aus, um wirklich ernsthafte Verdachtsfälle testen zu lassen.“
Dr. Löw ruft zur Besonnenheit auf und verweist auf die Risikobewertung durch das Robert-Koch-Institut (RKI): „Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als mäßig eingeschätzt.“
Wer Kontakt mit einer bereits positiv auf eine Corona-Infektion getesteten Person hatte, wird nicht automatisch getestet, solange er keine Symptome zeigt und für die Eindämmung der Infektionen nicht von Bedeutung ist. Vorsichtshalber sollen diese Personen vom Tag des Kontaktes an 14 Tage nicht in Kita, Schule oder zur Arbeit gehen.
Kita- und Schulbesuch für Rückkehrer aus Risikogebieten neu geregelt
Die Verfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 6. März 2020 besagt, dass alle Kinder und Jugendlichen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das RKI aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten dürfen. (Risikogebiete unter: www.rki.de)
Die Vertreter des Gesundheitsamtes, des Universitätsklinikums Würzburg und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns waren sich bei einem Treffen am Samstag im Landratsamt Würzburg einig: „Bei Kindern scheint die Erkrankung laut Weltgesundheitsorganisation WHO vergleichsweise selten aufzutreten und dann mild zu verlaufen. Schwere oder gar kritische Verläufe wurden nur bei einem sehr kleinen Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen beobachtet.“