Corona: Psychiatrie und Psychotherapie leisten Maximales
Das Coronavirus fordert die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung in bisher ungekanntem Ausmaß. Psychiater, ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie alle in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen Tätigen leisten derzeit Maximales bei der Erfüllung des Versorgungsauftrags. Sie alle setzen sich dafür ein, unter den aktuell eingeschränkten Bedingungen die optimale Behandlung der Patienten mit dem dafür notwendigen Personal aufrechtzuerhalten. Geltende Vorschriften bezüglich Kontaktsperren und Infektionsschutz stellen Psychiatrie und Psychotherapie als Beziehungsfächer dabei vor besonders große Herausforderungen.
Menschen mit psychischen Erkrankungen, ältere Patienten, Patienten mit psychischen Vorerkrankungen und neurologische Patienten leiden angesichts der Corona-Pandemie verstärkt unter sozialer Isolation und Ängsten. Gerade in der jetzigen Situation sind sie auf Behandlungskontinuität und besondere Unterstützung angewiesen. Um diese trotz Corona-Pandemie zu garantieren, haben viele Kliniken und Praxen bereits alternative und innovative Behandlungsmethoden wie Telefon- und Videosprechstunden sowie Online-Interventionen in die Behandlung und Therapie aufgenommen. Die Erweiterung des Therapieangebotes setzt die Bereitschaft und Fähigkeit aller Beteiligten, Knowhow und im nicht unwesentlichen Umfang die Anpassung der Klinik- und Praxisstrukturen voraus. Ethische wie medizinische und datenschutzrechtliche Bedingungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Auch Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) stehen unter einer besonderen Belastungsprobe. Schwer kranke Patienten sind nur begrenzt in der Lage, ihr Verhalten der Krisensituation anzupassen und kommen ohne ambulante Unterstützung oft nur schwer zurecht. Die 450 Ambulanzen in Deutschland mit im Durchschnitt rund 2,5 Millionen Patienten pro Jahr verzeichnen aktuell einen enormen Zuwachs an Patienten aus der stationären und teilstationären Versorgung.
Diese Situation und die Umsetzung aller derzeit notwendigen Maßnahmen bedeuten für Kliniken, Institutsambulanzen und Praxen eine hohe Belastung. Der Gesetzgeber und alle Verantwortlichen in der Selbstverwaltung sind aufgefordert, die erforderlichen Mittel zur Finanzierung und Personalvergütung bereitzustellen sowie rasche und unbürokratische Lösungen auch für telefonische und telemedizinische Leistungen anzubieten.
Es wird bereits viel getan, aber es ist nicht genug. Herausfordernde Zeiten verlangen ein entschiedenes Handeln zum Schutz der Patienten – jetzt.
Zum Hintergrund:
Pro Quartal werden 2,5 Mio. gesetzlich Versicherte bei Fachärztinnen und -ärzten für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Nervenheilkunde behandelt. 1,5 Mio. gesetzlich Versicherte nehmen Leistungen bei Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Anspruch. Hinzu kommen die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA), welche aktuell 2,5 Mio. Behandlungsfälle verzeichnen. Die teilstationäre und stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Abteilungen und Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie umfasst etwa 1 Mio. Behandlungsfälle pro Jahr.