Praxissoftware ermöglicht Dosierungsangabe auf Rezept
Aufgrund der 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird die Dosierungsangabe auf dem Rezept eingeführt; sie gilt auch für Betäubungsmittelrezepte. Demnach müssen Ärzte ab dem 1. November 2020 auf dem Arzneimittelrezept die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass der Patient über einen Medikationsplan oder eine Dosierungsanweisung verfügt. Diese neue Pflichtfunktion muss die Verordnungssoftware bereits ab dem 1. Oktober 2020 unterstützen.
Der Aufdruck der Dosierung erfolgt hinter dem verordneten Präparat, wie beispielsweise >> 0-0-1 <<, am Ende der Verordnungszeile. Das Vorhandensein eines Medikationsplanes oder einer schriftlichen Dosierungsanweisung wird mit dem Kürzel >> Dj << (Dosierungsanweisung vorhanden: ja) ebenfalls am Ende der Verordnungszeile vermerkt.
Bereits ab dem 1. Juli 2020 können Ärzte Ersatzverordnungen für Arzneimittel mithilfe ihrer Arzneimittelverordnungssoftware als solche kennzeichnen und müssen dies nicht händisch auf die Verordnung schreiben.
Eine solche Ersatzverordnung wird beispielsweise notwendig, wenn aufgrund eines Arzneimittelrückrufes erneut ein Arzneimittel verordnet werden muss. Wird das neu ausgestellte Rezept mit „Ersatzverordnung gemäß § 31 Absatz 3 Satz 7 SGB V“ entsprechend gekennzeichnet, muss der Patient keine erneute Zuzahlung leisten und die Ersatzverordnung gilt im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung als Praxisbesonderheit.
Quelle: Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 20.05.2020