Nur 200 CME-Punkte notwendig
Die Vertreterversammlung der KBV hat eine Absenkung der Fortbildungspunkte von 250 auf 200 beschlossen, da es den Vertragsärzten und -psychotherapeuten aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich ist, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten.
Die Änderung gilt rückwirkend ab 1. April und zunächst bis zum 30. September 2020. Ärzte und Psychotherapeuten, die diesem Zeitraum nachweisen müssen, dass sie sich ausreichend fortgebildet haben, benötigen dafür lediglich 200 Punkte.
Im April wurde außerdem bereits die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung um ein Quartal verlängert.
Hintergrund: Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte zu sammeln und damit bei ihrer jeweiligen KV nachzuweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, können beispielsweise Honorarkürzungen erfolgen.
Quelle: Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 19.06.2020