Ab Juli alle 14 Tage Software-Update
Ab 1. Juli 2020 wird die Arzneimitteldatenbank der Praxissoftware alle zwei Wochen aktualisiert, d. h., in der Regel jeweils zum 1. und 15. eines Monats. Die Aktualisierung kann online erfolgen, aber auch weiterhin mittels eines Datenträgers.
Durch diese regelmäßigen Updates wird gewährleistet, dass alle Arzneimitteldaten auf dem aktuellen Stand der veröffentlichten Angaben der pharmazeutischen Unternehmen sowie der frühen Nutzenbewertung sind. Somit sind beispielsweise neue Verordnungs- und Erstattungshinweise, neu eingeführte Arzneimittel, veränderte Arzneimittelabgabepreise und geltende Rabattverträge für den Arzt sofort verfügbar.
Hintergrund: Gemäß des im Jahr 2016 in Kraft getretenen E-Health-Gesetzes sollen Ärzte für die Arzneimittelverordnung nur elektronische Programme nutzen dürfen, die Informationen zu Arzneimitteln oder Inhalte der Arzneimittel-Richtlinie mit dem jeweils aktuellen Stand enthalten. Im Jahr 2018 hatten sich KBV und der GKV-Spitzenverband zunächst auf ein monatliches Update der Arzneimitteldatenbank verständigt.
>> Weitere Informationen der KBV zu „Neue Anforderungen an Verordnungssoftware ab Juli 2020
(Stand: 19.12.2019)“
Quelle: Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 25.06.2020