Corona-Warnhinweis: GOP 02402 auch bei Gespräch berechnungsfähig
Mit dem Start der Corona-Warn-App wurden mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen, um den Abstrich und die Laboruntersuchungen zu vergüten. Nun hat der Bewertungsausschuss eine Klarstellung im EBM vorgenommen – demnach kann die GOP 02402 auch abgerechnet werden, wenn nach der Meldung „erhöhtes Risiko“ in der Corona-Warn-App nur ein Gespräch und kein Abstrich erfolgt.
Die GOP 02402 kann also für den Abstrich und/oder das Gespräch abgerechnet werden und ist mit 10 Euro bewertet. Die Leistung wird extrabudgetär, zuzüglich zur Versicherten- bzw. Grundpauschale, vergütet. Sie kann ausschließlich bei Versicherten, die sich infolge eines Warnhinweises der App testen lassen, und nur einmal am Behandlungstag berechnet werden.
>> Weitere Informationen und Hinweise der KBV zur Abrechnung nach Corona-App-Warnhinweis
Quelle: Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 24.06.2020