COVID-19-Krise: Ambulanter Schutzwall hat funktioniert

KBV und Zi stellen Trendreport zur vertragsärztlichen Versorgung während der Corona-Pandemie vor

„Sechs Monate ist es her, dass die Corona-Pandemie Deutschland erreicht hat. Und als erste Bilanz nach dieser Zeit ist klar: Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben in der COVID-Krise ihre Leistungsbereitschaft und ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Insgesamt kamen im März 2020 rund 350.000 Tests auf eine COVID-19-Infektion sowie rund 850.000 Behandlungsanlässe zur Versorgung einer Infektionen oder eines Infektionsverdachts zusammen“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), anlässlich der Veröffentlichung eines ersten Trendreports des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zur Entwicklung der ärztlichen Leistungen im 1. Quartal 2020. Der Report basiert auf den ärztlichen Abrechnungsdaten aus 14 der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und nimmt die ärztliche Versorgung in der Expansionsphase der COVID-Krise im März 2020 unter die Lupe.

„Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten waren in der Phase maximaler Ausbreitung der SARS-CoV-2-Infektionen für die Versicherten zur Stelle. Die Auswertung der Abrechnungsdaten zeigt einen großen Ansturm der Versicherten auf alle Vertragsarztpraxen in der ersten Märzhälfte 2020. Wir sehen in dieser Zeit durchweg zweistellige Fallzahlzuwächse gegenüber dem Vorjahreszeitraum“, sagt Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zi. „Diese gehen auch mit Vorzieheffekten bei den Arzneiverordnungen für die von COVID-19 besonders gefährdeten Patientengruppen einher, über die wir bereits an anderer Stelle berichteten. Ab dem Zeitpunkt der Schulschließung Mitte März blieben die Menschen dann zunehmend konsequent zuhause und in den Praxen brachen die Fallzahlen ein. Je nach Fachrichtung lag der Fallzahlrückgang mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt in der letzten Märzwoche zwischen 37 und 64 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dabei kann der beobachtete Rückgang in der Leistungsinanspruchnahme nicht darauf zurückgeführt werden, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in ausreichendem Maße für ihre Patienten zur Verfügung gestanden hätten. Aus den Abrechnungsdaten ist zu erkennen, dass die Anzahl abrechnender Ärzte nur geringe Unterschiede zum Vorjahreszeitraum aufweist. So rechneten etwa Hausärzte zwar in der dritten Märzwoche 12 Prozent und in der vierten Märzwoche 39 Prozent weniger Fälle als im Vorjahreszeitraum ab. Die Anzahl abrechnender Hausärzte lag in der dritten Woche aber um 2 Prozent über dem Vorjahreszeitraum und hat sich in der letzten Märzwoche nur um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum verringert. Konkret bedeutet das, dass in den 14 KV-Regionen in der dritten Märzwoche rund 37.900 Hausärzte tätig waren; rund 760 Hausärzte mehr als im Vorjahreszeitraum rechneten dabei einen Fall mit Patientenkontakt ab. Vergleichbare Effekte zeigten sich in der fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Obwohl die Augenärzte beispielsweise einen Fallzahlrückgang von 64 Prozent in der letzten Märzwoche hinnehmen mussten, hat sich die Anzahl abrechnender Augenärzte um nur etwa 6 Prozent reduziert. Kurz: Die Ärzte waren präsent“, erläuterte von Stillfried.

„Der Bericht zeigt eindrucksvoll, dass die Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung während der kritischen Pandemiephase trotz zunächst mangelnder Schutzausrüstung gewährleistet wurde. Er belegt auch die Flexibilität der ärztlichen Versorgung“, kommentierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, und verwies auf einen Anstieg der Hausbesuche im organisierten Notdienst in der zweiten Märzhälfte sowie die erhebliche Zunahme der Fälle mit Videosprechstunde und solche mit ausschließlich telefonischer Beratung, die einen beträchtlichen Teil des beobachteten Fallzahlrückgangs insbesondere in der hausärztlichen Versorgung ausgleichen konnte. Hofmeister zeigte sich aber auch besorgt über massive Leistungseinbrüche bei Früherkennungsmaßnahmen und Versorgungsleistungen für chronisch Kranke. „Der aktuelle Pandemieverlauf erlaubt es, versäumte Kontrollen jetzt nachzuholen. Sollte dies ausbleiben, wäre das durchaus mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Versicherten verbunden“, betonte Hofmeister.

Im März 2020 breitete sich die COVID-19-Pandemie in Deutschland aus; der Scheitelpunkt (höchste Zahl der Neuinfektionen) wurde Anfang April überschritten. Die Schulschließung am 16. März 2020 und weitere Beschränkungen am 22. März 2020 markierten den Zeitraum größter Betroffenheit in der Bevölkerung.

Den Trendreport des Zi für das 1. Quartal 2020 finden Sie hier:

https://www.zi.de/fileadmin/images/content/PMs/Zi-Trendreport_Leistungsinanspruchnahme_COVID_2020-07-27.pdf

Ein ausführlicher Bericht für das erste Halbjahr 2020 folgt in Kürze.