Test für alle Reiserückkehrer ab 1. August
Alle Rückkehrer aus dem Ausland können sich beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen oder in einer Arztpraxis auf SARS-CoV-2 testen lassen. Möglich ist die Testung durch eine Änderung der Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2, die das Bundesgesundheitsministerium hat mit Wirkung zum 1. August 2020 erlassen hat.
Testen lassen können sich alle Personen, die zurück nach Deutschland einreisen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden nach Einreise erfolgen – eine einmalige Wiederholungstestung ist möglich.
Der Nachweis über den Auslandsaufenthalt kann beispielsweise durch einen Boarding-Pass, ein Ticket oder eine Hotelrechnung erfolgen.
Anspruch auf einen Test haben auch Personen, die sich innerhalb Deutschlands in einem Gebiet aufhalten oder aufgehalten haben, für welches das RKI ein erhöhtes Infektionsrisiko festgestellt hat.
15 Euro pro Abstrich
Laut der Rechtsverordnung erhalten Ärzte für alle mit dem Abstrich verbundenen Leistungen, d. h. den Abstrich, die Beratung und ggfs. das Ausstellen eines ärztlichen Zeugnisses über das Testergebnis, pauschal 15 Euro.
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