HNO-Klinik testet Riechvermögen nach Covid-19-Erkrankung
Für eine Studie suchen die Jenaer Unimediziner Menschen, die eine Infektion mit Sars-CoV-2 überstanden haben
Jena (vdG/UKJ). Es ist eines der typischen Covid-19-Symptome – die Beeinträchtigung beim Riechen und Schmecken. Ein Großteil der Patienten berichtet schon in einer frühen Phase der Erkrankung von der Störung des Geruchs- und Geschmackssinns. Die Schädigung oder der komplette Verlust des Riechvermögens sind auch als Folge anderer Virusinfektionen, z. B. bei schweren Erkältungen bekannt. „Die von den Betroffenen beschriebene Schmeckstörung ist jedoch meist auf das fehlende Feinaroma von Nahrungsmitteln zurückzuführen, das über den Riechsinn wahrgenommen wird, der nun gestört ist“, erklärt PD Dr. Thomas Bitter von der Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde am Universitätsklinikum Jena. „In der Regel sind jedoch die Geschmacksqualitäten süß, sauer, salzig und bitter in entsprechenden Tests nachweisbar.“
Bei einem Teil der Patienten scheint sich die Riechstörung nach der Covid-19-Erkrankung wieder zurückzubilden. Unklar ist bislang, ob eine dauerhafte Schädigung des Riechsystems als Krankheitsfolge verbleiben kann. Zur Beantwortung dieser Frage untersuchen Ärzte der HNO-Klinik das Riechvermögen von ehemaligen Covid-19-Patienten. Mit Hilfe von standardisierten Riechstiften testen sie deren Fähigkeit, Gerüche wahrzunehmen und zu unterscheiden. Zusätzlich wird auch das Schmeckvermögen erfasst. „Uns interessiert vor allem die Dynamik: Wie läuft die Wiedererlangung des Riechvermögens ab, wie groß ist die Besserungsrate, und lassen sich Anzeichen für Risikogruppen erkennen“, so Studienleiter Thomas Bitter. Neben den Teilnehmern der Neustadt-Studie möchten die Wissenschaftler weitere ehemalige Patienten in die Untersuchung aufnehmen. Menschen, die eine Infektion mit Sars-CoV-2 überstanden haben, können ihr Riechvermögen in der HNO-Klinik in Jena testen lassen. Termine für die gut halbstündige Geruchsfunktionsuntersuchung können telefonisch unter 03641/932 93 93 vereinbart werden.