Bundesweite Corona-Sonderregelungen gelten wieder
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass fast alle bekannten Corona-Sonderregelungen für veranlasste Leistungen bundesweit wieder gelten. Diese Sonderregelungen gelten seit dem 2. November und zunächst bis einschließlich Januar 2021, bei Bedarf länger.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt eine Übersicht aller geltenden Sonderregelungen – bereits bestandene und vom G-BA wieder aktivierte – zur Verfügung.
>> Übersicht der Sonderregelungen für veranlasste Leistungen