RKI-Testkriterien für symptomatische Patienten
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die Corona-Testkriterien für Patienten mit Symptomen modifiziert. Damit soll eine Überlastung der Arztpraxen und Laborkapazitäten in den Herbst- und Wintermonaten verhindert werden.
Nach Empfehlung des RKI sollen nicht mehr alle Patienten mit einer akuten respiratorischen Symptomatik auf das SARS-CoV-2 getestet werden, sondern nur Patienten mit schwerer oder verschlechternder Symptomatik, Patienten mit Geruchs- und Geschmacksstörungen sowie Infekt-Patienten mit Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall.
Bei leichterer Symptomatik wie Schnupfen oder Halsschmerzen sollen Test nur durchgeführt werden, wenn zusätzliche Kriterien erfüllt sind. Das sind u. a. die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder bei Tätigkeit in einer Pflegeeinrichtung, Arztpraxis oder Krankenhaus.
Zur Unterstützung und als Orientierungshilfe für Ärzte stellt das RKI die Empfehlungen zusammengefasst und in Übersichten zur Verfügung.
>> Flussschema COVID-19-Verdacht: Testkriterien und Maßnahmen – Orientierungshilfe für Ärzte
>> Testkriterien für die SARS-CoV-2 Diagnostik: Anpassung für die Herbst- und Wintersaison 2020/21