Sartane: Verunreinigungen der Wirkstoffe
13.11.2020 – CHMP gleicht Empfehlungen für Sartane an die für andere Arzneimittel an
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Empfehlungen zur Begrenzung von Nitrosaminverunreinigungen in sartanhaltigen Arzneimitteln an die jüngsten Empfehlungen angeglichen, die er für andere Arzneimittel herausgegeben hat.
Die wichtigste Änderung betrifft die Grenzwerte für Nitrosamine, die bisher für die Wirkstoffe galten, jetzt aber auf die Fertigprodukte (zum Beispiel Tabletten) übertragen werden. Diese auf international vereinbarten Standards (ICH M7(R1)) basierenden Grenzwerte sollen sicherstellen, dass das von Nitrosaminen ausgehende erhöhte Krebsrisiko bei einer Person, die das Arzneimittel lebenslang einnimmt, unter 1 zu 100.000 liegt.
Im Einklang mit früheren Empfehlungen sollten die Hersteller über geeignete Kontrollstrategien verfügen, um das Vorhandensein von Nitrosaminverunreinigungen so weit wie möglich zu vermeiden oder zu minimieren und, falls erforderlich, ihre Herstellungsverfahren zu verbessern. Die Hersteller sollten auch das Risiko für das Vorhandensein von Nitrosaminen in ihren Arzneimitteln bewerten und entsprechende Tests durchführen.
Nitrosamine werden als mutmaßliche Humankarzinogene (Substanzen, die Krebs verursachen könnten) eingestuft. In der überwiegenden Mehrzahl der sartanhaltigen Arzneimittel wurden diese Verunreinigungen entweder nicht gefunden oder waren nur in sehr geringen Mengen vorhanden.
Der CHMP gab ein erstes Gutachten zur Überprüfung der sartanhaltigen Arzneimittel im Januar 2019 ab. Der Ausschuss führte anschließend eine umfassendere Überprüfung durch und berücksichtigte dabei die Erfahrungen mit Sartanen und anderen Arzneimitteln, bei denen Nitrosamine nachgewiesen wurden. Die überarbeiteten Auflagen, die Hersteller für sartanhaltige Arzneimittel erfüllen müssen, sind in Einklang mit denen für andere Arzneimittelklassen, die im Juni 2020 herausgegeben wurden.
Die EMA wird weiterhin mit den nationalen Behörden und der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Hersteller alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die EMA wird auch ihre enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Direktion für die Qualität von Arzneimitteln und Gesundheitspflege EDQM und internationalen Partnerbehörden fortsetzen.
Mehr über die Arzneimittel
Die Überprüfung von Sartanen bezog sich auf Candesartan, Irbesartan, Losartan, Olmesartan und Valsartan, die zu einer Arzneimittelklasse namens Sartane (auch bekannt als Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten) gehören.
Diese sartanhaltigen Arzneimittel weisen eine spezifische Ringstruktur (Tetrazol) auf, deren Synthese möglicherweise zur Bildung von Nitrosaminverunreinigungen führen könnte. Andere sartanhaltige Arzneimittel, die diesen Ring nicht aufweisen, wie Azilsartan, Eprosartan und Telmisartan, wurden nicht in diese Überprüfung einbezogen, werden jedoch von der umfassenden Überprüfung zu anderen Arzneimitteln abgedeckt.
Sartane werden zur Behandlung von Patienten mit Hypertonie (Bluthochdruck) und Patienten mit bestimmten Herz- oder Nierenerkrankungen eingesetzt. Sie wirken, indem sie die Wirkung von Angiotensin II blockieren, einem Hormon, das die Blutgefäße verengt und den Blutdruck ansteigen lässt.
Mehr über das Verfahren
Die Überprüfung von valsartanhaltigen Arzneimitteln wurde von der Europäischen Kommission am 5. Juli 2018 gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/ EG eingeleitet. Am 20. September 2018 wurde die Überprüfung auf Arzneimittel ausgedehnt, die Candesartan, Irbesartan, Losartan und Olmesartan enthalten.
Die Überprüfung wurde vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) durchgeführt, der für Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist. Die Stellungnahme des CHMP wurde an die Europäische Kommission weitergeleitet, die zwischen dem 2. April und dem 17. April 2019 rechtsverbindliche Entscheidungen erließ, die in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.
Die Empfehlungen aus dieser Überprüfung wurden nun aktualisiert und an die Empfehlungen aus dem Verfahren nach Artikel 5 (3) angepasst, das im Juni 2020 abgeschlossen wurde.
22.05.2020 – Bescheid im Stufenplanverfahren
06.05.2020 – Bescheid im Stufenplanverfahren
02.03.2020 – Bescheid im Stufenplanverfahren
02.01.2020 – Anhörung im Stufenplanverfahren
29.04.2019 – Aktualisierung
18.04.2019 – Umsetzung des Durchführungsbeschlusses
01.02.2019 – Gutachten des CHMP
21.09.2018 – Ausweitung des Verfahrens auf weitere Sartane
17.07.2018 – Start des Verfahrens
Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abgerufen werden:
Angiotensin-II-receptor antagonists (sartans) containing a tetrazole group
Aktuelle Vorgaben zum Verfahren finden sich bei den Questions & Answers der Koordinierungsgruppe, CMDh, vom Juni 2019:
Am 20. Dezember 2019 wurde auf der CMDh- und EMA-Homepage ein Schreiben an die Zulassungsinhaber sartanhaltiger Arzneimittel veröffentlicht. Dieses Schreiben bezieht sich auf das Q&A-Dokument der EMA und des CMDh. Es gibt für die sartanhaltigen Arzneimittel zusätzliche Hinweise, wie die Risikobewertung und die Kontrollstrategie in Bezug auf Nitrosamine von den Zulassungsinhabern umgesetzt werden soll.