Bevacizumab-Biosimilar Zirabev® erweitert Therapieoptionen in der Onkologie

Gerade in der Onkologie, die von innovativen Arzneimitteln und individuellen Therapieregimes geprägt ist, leisten Biosimilars und rabattierte Arzneimittel einen wichtigen Beitrag für eine wirtschaftliche Therapie. Mit Zirabev® (Bevacizumab) ist ein neues, wirtschaftliches Biosimilar zum Referenzarzneimittel Avastin® verfügbar, dass zudem über zahlreiche Rabattverträge verfügt1,2.

Das Bevacizumab-Biosimilar Zirabev® von Pfizer ist seit Juni 2020 in Deutschland verfügbar und für Erwachsene mit folgenden Indikationen zugelassen:*1

Metastasiertes Kolon- oder Rektumkarzinom, inoperables fortgeschrittenes, metastasiertes oder rezidivierendes nicht-kleinzelliges Bronchial­karzinom, metastasiertes Mammakarzinom, fortgeschrittenes und/oder metastasiertes Nierenzellkarzinom, fortgeschrittenes oder rezidivierendes Ovarial-, Eileiter- oder Peritonealkarzinom und persistierendes, rezidivierendes oder metastasier­tes Zervixkarzinom.

Volles Indikationsspektrum, länger haltbar als Originator

Hinsichtlich Dosierung, Verabreichung und der zugelassenen Indikationen ist Zirabev® identisch zum Referenzarzneimittel Avastin®1,3. Die Gesamtheit der Evidenz aus den analytischen, präklinischen, pharmakokinetischen und klinischen Studien zeigt eine hohe Ähnlichkeit von Zirabev® und dem Originator Avastin®. 4-7 Die Phase III-Studie zeigte eine äquivalente Wirksamkeit und Sicherheit von Zirabev® zu Avastin®.7

Ein praktisch relevanter Unterschied besteht in der Haltbarkeit: Die ungeöffnete Durchstechflasche Zirabev® ist 12 Monate länger haltbar und bei 2–8 °C fünf Tage länger physikalisch und chemisch stabil (verdünntes# Arzneimittel) als Avastin®.1,3

Eindeutige namentliche Verordnung mit Gebrauchsanweisung

Da Zirabev® bioäquivalent, aber nicht bioidentisch zum Referenzarzneimittel und den anderen verfügbaren Biosimilars ist, darf es in der Apotheke nicht ausgetauscht werden. Wirkstoffverordnungen gelten daher als unklare Verordnungen und sind nicht zulässig. Zirabev® muss eindeutig namentlich verordnet werden, inklusive PZN und Gebrauchsanweisung:

Rezeptbeispiel
Zirabev®: Ein Bevacizumab mit zahlreichen Rabattverträgen

Laut G-BA-Beschluss zum Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln (§ 40a (neu) AM-RL).9 sollen Ärztinnen und Ärzte insbesondere zu Therapiebeginn ein preisgünstiges Präparat auswählen. In der Regel ist dies, sofern vorhanden, ein Biosimilar. Als preisgünstig gelten auch biotechnologisch hergestellte Arzneimittel mit einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 und 8a SGB V, weshalb bei einem rabattierten Präparat ein weiterer Kostenvergleich durch die Ärztin oder den Arzt nicht notwendig ist. Das Biosimilar Zirabev® ist derzeit für etwa jeden zweiten in Deutschland gesetzlich Versicherten rabattiert2 und trägt damit in besonderer Weise zur Wirtschaftlichkeit einer onkologischen Therapie bei.

Alle Informationen sind in einem Biosimilar-Verordnungsdossier zusammengefasst.

>> Biosimilar-Verordnungsdossier zum Download

*    Verkürzte Zusammenfassung der zugelassenen Indikationen. Ausführliche Informationen siehe aktuelle ZIRABEV® Fachinformation.1

#    Die chemische und physikalische Anbruchstabilität wurde nach Verdünnung bis zu 35 Tage bei 2–8 °C und für bis zu 48 Stunden bei bis zu 30 °C in 0,9%iger (9 mg/ml) NaCl-Lösung zur Injektion nachgewiesen.

1 Fachinformation Zirabev® nach aktuellem Stand

2 https://www.deutschesarztportal.de/wirtschaftlichkeit/aktuelle-rabattvertraege/rabattvertraege-zu-biologika, aufgerufen am 12.01.2021

3 Fachinformation Avastin® nach aktuellem Stand

4 Knight B et al., Cancer Chemother Pharmacol 2016, 77(4):839-846.

5 European Medicines Agency. Summary of the European public assessment report (EPAR) Zirabev. https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/zirabev-epar-public-assessment-report_en.pdf. Zugriff am 19.12.2020.

6 Peraza MA, et al. Regul Toxicol Pharmacol 2018, 95:236-243.

7 Reinmuth N et al., BioDrugs 2019, 33:555-570.

8 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V, gültig seit 01.07.2019, einschließlich der 1. und 2. Änderungsvereinbarung vom 01.11.2019 und 15.12.2019.

9 G-BA-Pressemitteilung vom 20.08.2020 zum Beschluss über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zum „Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln“ (§ 40a neu)

>> Basisinformationen Zirabev®

Mit freundlicher Unterstützung von Pfizer Pharma PFE