Trazimera® − das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar
Die Therapieentscheidung sollte gerade bei onkologischen Indikationen grundsätzlich medizinisch begründet und evidenzbasiert sein. Dennoch ist auch in der Onkologie das Wirtschaftlichkeitsgebot zu berücksichtigen. Das Trastuzumab-Biosimilar Trazimera® ist nicht nur das preiswerteste Biosimilar, sondern verfügt zusätzlich über Rabattverträge für über 25 Mio. gesetzlich Versicherte.1
Das Trastuzumab-Biosimilar von Pfizer, Trazimera®, hat bereits 2018 eine EU-Zulassung erhalten. Es ist indiziert für Erwachsene bei HER2-positivem (HER2+) metastasiertem Mammakarzinom, HER2-positivem Mammakarzinom im Frühstadium (adjuvant und neoadjuvant) und HER2-positivem metastasiertem Magenkarzinom.*2
Die zugelassenen Indikationen von Trazimera® entsprechen denen des Referenzarzneimittels Herceptin i.v.®.2,3 Auch die Dosierung und Verabreichung sind identisch.2,3 Wirksamkeit, Sicherheit und Bioäquivalenz wurden in einem umfangreichen Entwicklungs- und Studienprogramm nachgewiesen.4-8
Preiswertestes Trastuzumab-Biosimilar – hergestellt in Deutschland
Trazimera® wird in Deutschland hergestellt4 und ist das preiswerteste Trastuzumab-Biosimilar.9 Laut G-BA-Beschluss zum Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln (§ 40a (neu) AM-RL)10 sollen Ärztinnen und Ärzte insbesondere zu Therapiebeginn ein preisgünstiges Präparat auswählen. In der Regel ist dies, sofern vorhanden, ein Biosimilar. Als preisgünstig gelten auch biotechnologisch hergestellte Arzneimittel mit einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 und 8a SGB V. Das Biosimilar Trazimera® ist derzeit für über 25 Mio. gesetzlich Versicherte rabattiert1 und trägt damit in besonderer Weise zur Wirtschaftlichkeit einer onkologischen Therapie bei.
Eindeutige namentliche Verordnung mit Gebrauchsanweisung
Trazimera® ist bioäquivalent, aber nicht bioidentisch zum Referenzarzneimittel und den anderen verfügbaren Biosimilars und darf nicht ausgetauscht werden.11 Daher gelten Wirkstoffverordnungen als unklare Verordnungen und sind nicht zulässig. Trazimera® muss eindeutig namentlich verordnet werden, inklusive PZN und Gebrauchsanweisung:
Alle Informationen sind in einem Biosimilar-Verordnungsdossier zusammengefasst.
>> Biosimilar-Verordnungsdossier zum Download
* Verkürzte Zusammenfassung der zugelassenen Indikationen. Ausführliche Informationen siehe aktuelle Trazimera® Fachinformation.2 1 https://www.deutschesarztportal.de/wirtschaftlichkeit/aktuelle-rabattvertraege/rabattvertraege-zu-biologika, aufgerufen am 18.12.20202 Fachinformation Trazimera® nach aktuellem Stand
3 Fachinformation Herceptin® nach aktuellem Stand
4 European Medicines Agency. Summary of the European public assessment report (EPAR) Trazimera – Product Information. https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/trazimera-epar-product-information_en.pdf. Zugriff am 18.08.2020.
5 Yin D et al., Br J Clin Pharmacol 2014, 78 (6): 1281−1290.
6 Hurst S et al., BioDrugs 2014, 28 (5): 451-459.
7 Pegram MD et al., Brit J Cancer 2019, 120 (2): 172-182.
8 Lammers PE et al., Br J Cancer 2018, 119 (3): 266–273.
9 Lauer-Taxe, Stand: 15.12.2020
10 G-BA-Pressemitteilung vom 20.08.2020 zum Beschluss über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zum „Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln“ (§ 40a neu)
11 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V, gültig seit 01.07.2019, einschließlich der 1. und 2. Änderungsvereinbarung vom 01.11.2019 und 15.12.2019.
Mit freundlicher Unterstützung von Pfizer Pharma PFE