Ruxience®− einziges Rituximab aus Deutschland
Auch in der Behandlung schwerwiegender Indikationen muss die medizinisch begründete Therapieauswahl evidenzbasiert und patientenindividuell, aber gleichzeitig unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte erfolgen. Biosimilars sowie rabattierte biotechnologisch hergestellte biologische Arzneimittel stellen dabei eine innovative und zugleich wirtschaftliche Therapieoption dar.1 Das Rituximab-Biosimilar Ruxience® gilt somit als eine wirtschaftliche Option zum Referenzarzneimittel MabThera®. Ruxience® ist das einzige Rituximab, dass in Deutschland hergestellt wird.2
Das Rituximab-Biosimilar Ruxience® von Pfizer ist seit Juli 2020 bundesweit in Deutschland verfügbar. Ruxience® weist ein breites onkologisches und rheumatologisches Indikationsspektrum für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche auf.3,* Ruxience® ist bioäquivalent zum Referenzarzneimittel MabThera® und zeigt äquivalente Wirksamkeit und Sicherheit, die mit zahlreichen Studien nachgewiesen wurde.2,4-6 Zudem ist die Anwendung, d. h. die intravenöse Verabreichung und die Dosierung identisch zum Referenzarzneimittel MabThera®.3,7
Wirtschaftliche Verordnung von Ruxience®
Laut G-BA-Beschluss zum Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln (§ 40a (neu) AM-RL)1 wird die Wirtschaftlichkeit der Verordnung durch die Ein- oder Umstellung auf ein preisgünstiges, wirkstoffgleiches Arzneimittel sichergestellt. In der Regel ist das, sofern vorhanden, ein Biosimilar und/oder die Verordnung eines biotechnologisch hergestellten Arzneimittels, für das ein Rabattvertrag für die jeweilige Krankenkasse (§ 130a Abs. 8 und 8a SGB V) besteht.1
Aufgrund geltender Rabattverträge ermöglicht die Verordnung von Ruxience® somit eine evidenzbasierte und gleichzeitig wirtschaftliche Therapie.8,9
Als Biosimilar tragen Ruxience®-Verordnungen zur Erfüllung der in KV-Bereichen vereinbarten Biosimilar-Quoten bei (Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß §§ 2 und 12 SGB V).
Hinweis: Ruxience® ist bioäquivalent, aber nicht bioidentisch zu im Handel befindlichen Rituximab-Biosimilars und zum Referenzarzneimittel und darf somit nicht ausgetauscht werden.10 Verordnen Sie Ruxience® deshalb eindeutig namentlich und vermerken Sie die Gebrauchsanweisung auf dem Rezept.10, 11
Alle Informationen sind in einem Biosimilar-Verordnungsdossier zusammengefasst.
Biosimilar-Verordnungsdossier zum Download
* Verkürzte Zusammenfassung der zugelassenen Indikationen. Ausführliche Informationen in der
aktuellen Ruxience®-Fachinformation.3
1 G-BA-Pressemitteilung zum Beschluss über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zum „Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln“ (§ 40a neu)
2 European Medicines Agency. Summary of the European public assessment report (EPAR) Ruxience. https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/ruxience-epar-public-assessment-report_en.pdf. Zugriff am 14.08.2020.
3 Fachinformation Ruxience® nach aktuellem Stand
4 Cohen S et al., Br J Clin Pharmacol 2016, 82: 129–138.
5 Ryan AM et al., Toxicol Pathol 2014, 42 (7): 1069–1081.
6 Sharman JP et al., BioDrugs 2020, 34: 171–181.
7 Fachinformation MabThera® nach aktuellem Stand
8 IMS Institute for Healthcare Informatics. Delivering on the Potential of Biosimilar Medicines: The Role of Functioning Competitive Markets. Parsippany, NJ: IMS; March 2016.
9 https://www.deutschesarztportal.de/wirtschaftlichkeit/aktuelle-rabattvertraege/rabattvertraege-zu-biologika, aufgerufen am 26.01.2020
10 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V, gültig seit 01.07.2019, einschließlich der 1. und 2. Änderungsvereinbarung vom 01.11.2019 und 15.12.2019
11 Arzneimittelverschreibungsverordnung-AMVV von 21.12.2005, zuletzt geändert 21.10.2020