Weniger Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln
BVL veröffentlicht Ergebnisse für Deutschland: Rückstandssituation auch bei EU-Importen verbessert
Bei den meisten Lebensmitteln in Deutschland ist die seit Jahren geringe Belastung mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln weiter gesunken. Dies geht aus der heute vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2019“ hervor. Dem Bericht liegen 8,1 Millionen Analyseergebnisse aus 20.283 Lebensmittelproben der amtlichen Lebensmittelüberwachung des Jahres 2019 zugrunde. Dabei wurde im Rahmen der überwiegend risikoorientiert durchgeführten Kontrolle auf 1.018 Wirkstoffe und Metabolite untersucht. Einen deutlichen Rückgang an Proben mit nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelrückständen gab es im untersuchten Zeitraum bei Getreide und verarbeiteten Lebensmitteln.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind zulässig, sofern sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Auch eine Überschreitung des festgesetzten Höchstgehalts ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für die Verbraucher. Die Festsetzung eines Rückstandshöchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Eine Gesundheitsgefahr für Verbraucher darf dabei nicht gegeben sein.
Bei Getreide sank der Anteil untersuchter Proben mit nachgewiesen Rückständen von 45,9 % im Jahr 2018 auf 31,1 % in 2019. Auch die Zahl von Überschreitungen der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte sank um fast ein Drittel (von 4,7 % auf 3,2 %). Eine ähnliche Entwicklung zeigen die Untersuchungsergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung bei verarbeiteten Lebensmitteln und in abgeschwächter Form auch bei Obst und Gemüse. Häufig verzehrte Lebensmitteln wie Karotten, Tomaten, Äpfel und Kartoffeln wiesen kaum oder gar keine Überschreitungen der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte auf. Gleiches galt für saisonale Erzeugnisse wie Pfirsiche, Aprikosen und Spargel. Bei den Lebensmitteln mit mindestens 100 untersuchten Proben wurden im Jahr 2019 die meisten Überschreitungen bei Granatäpfeln (15,5 %), schwarzem und grünem Tee (9,8 %) und – wie im Vorjahr – Bohnen mit Hülsen (6,8 %) gefunden.
Säuglings- und Kleinkindernahrung
Für Säuglings- und Kleinkindernahrung gelten zum Schutz dieser sensiblen Verbrauchergruppe besonders niedrige Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittel. Während die Quote der Überschreitungen von 2015 (10,3 %) bis 2018 (1,2 %) kontinuierlich zurückging, ist sie allerdings im Jahr 2019 auf 2,9 % gestiegen. Der Anteil der Proben in Säuglings- und Kleinkindernahrung, in denen Rückstände quantifizierbar nachgewiesen wurden, wuchs weiter an auf 16,5 % (2017: 9,7 %, 2018: 14,4 %).
Der Hauptanteil dieser Höchstgehaltsüberschreitungen war hierbei auf erhöhte Phosphonsäuregehalte bzw. erhöhte Chloratgehalte zurückzuführen. Die nachgewiesenen Rückstände von Phosphonsäure sind nicht eindeutig auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zurückzuführen. So können diese auch aus der Anwendung von Düngemitteln stammen. Chloratrückstände stammen nachweislich vorwiegend nicht aus Pflanzenschutzmittelanwendungen. Chlorateinträge in Lebensmitteln resultieren unter anderem aus der Anwendung von chlorhaltigen Bioziden (zum Beispiel Algenbekämpfung), der Waschwasserdesinfektion (zum Beispiel Chlordioxid) oder der häufigen Chlorierung von Trinkwasser vor allem in südeuropäischen Anbauländern.
Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen in Abhängigkeit von der Herkunft
Bei Lebensmitteln mit Ursprung in der EU ist die Belastung weiter rückläufig. In 1,0 % der untersuchten Lebensmittel aus Deutschland wurden im Jahr 2019 Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt (2018: 1,3 %). Bei Lebensmitteln aus anderen EU-Staaten lag die Quote der Überschreitungen bei 1,3 % (2018: 1,5 %).
Höher ist die Zahl der Überschreitungen bei importierten Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten. Doch auch hier gab es eine positive Entwicklung: Während seit 2015 die Quote stetig gestiegen war, sank sie im Jahr 2019 spürbar auf 6,5 % (2018: 8,8 %).
Die meisten Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten wie Äpfel, Kartoffeln, grüner Salat, Tomaten, Orangensaft und alle untersuchten Lebensmittel tierischer Herkunft waren auch im Jahr 2019 nur gering belastet. Quoten von 15 % und mehr bei der Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes wurden zumeist nur bei wenigen Produkten wie Guaven, Granatäpfeln, Okras, Passionsfrüchten (Maracujas) und Kaktusfeigen festgestellt.
Lebensmittel aus ökologischem Anbau
Auch im Bio-Anbau dürfen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Allerdings steht dort nur ein kleineres Spektrum an Wirkstoffen zur Verfügung. Bei Biolebensmitteln wurden auch im Jahr 2019 nur vereinzelt Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Der Anteil an Proben mit Rückständen über den Rückstandshöchstgehalten lag bei 1,0 % (2018: 0,8 %; 2017: 1,0 %). Bei den vergleichbaren Kategorien konventioneller Ware lag dieser Wert bei 2,6 %.
Mehrfachrückstände
In 24,7 % aller untersuchten Proben wurde mehr als ein Wirkstoff nachgewiesen.
In einzelnen Proben von Tee, Erdbeeren, Paprikas/Chilis, Tafeltrauben, frischen Kräutern, Tomaten, Mangos, Grapefruits/Pomelos/Sweeties, Kirschen, grünem Salat, Gurken, Rosenkohl und Zucchini wurden sogar mehr als zehn verschiedene Wirkstoffe festgestellt.
Wirkstoffe
Bei 153 der untersuchten Wirkstoffe und Metaboliten (15,2 %) wurden Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt. Zu den Wirkstoffen, bei denen es gemessen an der niedrigen Gesamtbelastung von Lebensmitteln mit Pflanzenschutzmittelrückständen vergleichsweise häufiger zu Überschreitungen kam, gehörten Chlorat, Nikotin, Fosetyl, Bromid und Dithiocarbamate, von denen Chlorat, Nikotin und Bromid in der EU nicht für den Pflanzenschutz zugelassen sind. Bromid kommt in Pflanzen und im Erntegut auch natürlicherweise vor und kann auch aus Düngemittelanwendungen stammen.
Die Auswahl der Proben erfolgte überwiegend risikoorientiert, das heißt die Überwachungsbehörden vor Ort haben häufiger Proben von Lebensmitteln genommen, die bereits in der Vergangenheit auffällig waren. Daher ist der Anteil an Proben, bei denen Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt werden, überproportional groß. Es ist somit davon auszugehen, dass die durchschnittliche Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln niedriger ist.
Weiterführende Informationen
• Zusammenfassung des Berichts „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2019:
http://www.bvl.bund.de/psmr_2019_zus
• Bericht zur „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2019“:
http://www.bvl.bund.de/psmr_2019
• Tabellen zur „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2019“:
http://www.bvl.bund.de/psmr_tabellen2019
• Archiv der Berichte zur „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände“ einschließlich der entsprechenden Tabellen:
http://www.bvl.bund.de/nbpsm_archiv
• Festlegung von Rückstandshöchstgehalten von Pflanzenschutzmitteln:
http://www.bvl.bund.de/psm_rueckstaende