Mädchen und Jungen stark machen – mit einer Impfung gegen den Erreger von Krebs
„Pikst kurz, schützt lang – mach dich stark gegen Krebs!“ ist das Motto der diesjährigen Nationalen Krebspräventionswoche, die vom 13. bis 17. September 2021 geht. Eltern werden ermutigt, ihre Kinder gegen viele unterschiedliche Krebserkrankungen zu schützen – durch eine Impfung ab dem neunten Lebensjahr.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Berufsverband der Frauenärzte begrüßen diese Kampagne außerordentlich und schließen sich ihr an. „Noch immer sind viel zu wenige Mädchen und Jungen gegen Krebs geimpft. Noch immer können bei denen, die nicht geimpft sind, Infektionen mit gefährlichen Viren Krebserkrankungen auslösen“, betonen Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, und Dr. med. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Krebserkrankungen des Gebärmutterhalses, der Vagina, der Schamlippen, aber auch am Darmausgang, am Penis und im Mund können durch Humane Papilloma Viren (HPV) hervorgerufen werden. Über zehntausend Krebsdiagnosen und mehrere tausend Todesfälle werden dadurch in Deutschland jedes Jahr verursacht. Und fast 50.000 kleinere Eingriffe sind zum Beispiel am Gebärmutterhals jedes Jahr notwendig, um Vor- und Frühstadien der Krebserkrankung zu entfernen.
„Wenn die Impfung gegen diese Viren, die so genannte HPV-Impfung, früh genug durchgeführt wird, baut der Organismus eine sehr wirkungsvolle, dauerhafte Immunabwehr auf“, erläutern die beiden erfahrenen Ärzte. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, die Impfung im Alter zwischen 9 und 14 Jahren durchzuführen. Sie kann entweder bei einem Besuch beim Kinder- und Jugendarzt stattfinden – am besten bei der regulären Vorsorgeuntersuchung U11 oder später bei der J1 – oder beim Frauenarzt. Mütter können ihre Töchter für die Impfung in die frauenärztliche Sprechstunde mitbringen. „Natürlich wird dabei nur geimpft. Die jungen Mädchen werden nicht frauenärztlich untersucht“, versichert Dr. Albring.
Aber auch wenn diese Altersspanne verpasst wurde, ist die Impfung noch möglich. Die Immunabwehr, die gegen die gefährliche Infektion aufgebaut wird, ist dann allerdings weniger stark. Deshalb sind ab 15 Jahren nicht mehr zwei, sondern drei Impftermine notwendig. Bis zum 18. Geburtstag ist die Impfung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten aber auch darüber hinaus.
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