Neue S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Kohlenmonoxidvergiftung“ ist online
Die neue S2k-Leitline der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) – „Diagnostik und Therapie der Kohlenmonoxidvergiftung“ – ist bei der AWMF veröffentlicht. Besonderen Wert bei der Erstellung hat das Expertengremium auf praxisorientierte Empfehlungen entsprechend des Versorgungsablaufes gelegt.
„Wir hatten immer als Ziel vor Augen, Ärzten und Ärztinnen, Feuerwehrpersonal, Personal von Rettungsdiensten und weiterem medizinischem Assistenzpersonal dabei zu helfen, Menschen mit einer Kohlenmonoxidvergiftung besser medizinisch versorgen und die Behandlung bestmöglich planen zu können“, so Prof. Dr. med. Björn Jüttner, Sprecher der Sektion Hyperbarmedizin in der DIVI.
Unter der Registernummer 040-012 werden bereits seit November auf 38 Seiten die aktuellen Erkenntnisse und Empfehlungen in der Diagnostik und Behandlung von Patienten mit Kohlenmonoxidvergiftung darstellt. Unter der Federführung der DIVI arbeiteten weitere zwölf Fachgesellschaften fünf Jahre lang an der Erstellung.
Kontroverse Diskussion um die Anwendung der Hyperbaren Sauerstofftherapie
„Eine Herausforderung war die kontroverse Diskussion um die Anwendung der Hyperbaren Sauerstofftherapie“, erzählt Jüttner. Es sei wichtig gewesen, hier einen nationalen Konsens für die Therapie der Kohlenmonoxidvergiftung zu erreichen. Die resultierenden Empfehlungen entsprechen dem aktuellen wissenschaftlichen Diskurs und geben den Anwendern der Leitlinie dennoch einen therapeutischen Korridor.
Die Sektion Hyperbarmedizin der DIVI hat sich die Aufgabe gestellt, das Versorgungspotenzial der Hyperbaren Sauerstofftherapie (HBOT) für alle intensiv- und notfallmedizinisch aktiv tätigen ärztlichen und nicht-ärztlichen Berufsgruppen verständlich zu machen und darzustellen.
Die neue S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Kohlenmonoxidvergiftung“ ist veröffentlicht unter:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/040-012.html
oder
https://doi.org/10.3205/000300.
Neben der DIVI waren folgende Fachgesellschaften an der Leitlinienerstellung beteiligt:
• Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN)
• Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND)
• Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA)
• Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
• Giftinformationszentrum-Nord, Universitätsmedizin Göttingen (GIZ-Nord)
• Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland (ÄLRD)
• Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)
• Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM)
• Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin (GNPI)
• Deutsche Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin (DGNI)
• Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM)
• Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)
Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.
Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de
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