Tabletten, Tropfen, Salben und Co. online bestellen?
Das muss man beim Medikamentenkauf im Internet beachten
Die meisten Dinge des täglichen Lebens kann man mittlerweile einfach online bestellen. Das gilt auch für Medikamente. Doch was muss man eigentlich beachten, wenn man seine Rezepte statt beim Apotheker um die Ecke im Internet einlöst? Und was bedeuten die verschiedenen Farben von Rezepten? Antworten auf Fragen rund um den Medikamentenkauf gibt die Stiftung Gesundheitswissen.
Nicht erst seit der Corona-Pandemie kaufen viele Menschen was sie täglich brauchen im Internet. Dazu zählen auch Medikamente. Seit 2004 ist es Apotheken erlaubt in Deutschland Versandhandel mit apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu betreiben. Seitdem verzeichnen Online-Apotheken Zuwachs – auch unter älteren Menschen. Insbesondere wenn man ein Medikament schon über einen längeren Zeitraum nimmt und keine weitere Beratung benötigt, kann der Kauf über das Internet eine bequeme Alternative sein.
Trotzdem gibt es Einiges zu beachten, wenn man Tabletten und Co. online bestellt. So gibt es beispielsweise auch fragwürdige Anbieter von Medikamenten im Internet: Hier werden mitunter gefälschte Medikamente verkauft. Der Patient bemerkt den Unterschied häufig gar nicht, denn die gelieferten Arzneimittel sehen aus wie die Echten. Die Wirkung kann allerdings eine andere sein: Wenn sie zu hoch dosiert sind, Giftstoffe enthalten oder wirkungslos sind, können sie der Gesundheit schaden. Daher sollte man immer darauf achten, bei einer registrierten Online-Apotheke zu bestellen. Registrierte Apotheken findet man in einem Versandhandels-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auf den Seiten registrierter Versand-Apotheken findet sich in den meisten Fällen unten ein Link zur Liste.
Wie funktioniert das Rezepteinlösen online?
Während man frei verkäufliche Mittel und Drogerieartikel einfach in der Online-Apotheke ordern kann und sie dann versendet werden, braucht man für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch online ein Rezept. Zu beachten ist, dass bei der virtuellen Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten das Originalrezept an die Online-Apotheke geschickt werden muss. Ein Scan oder Foto reicht hier nicht aus. Das gewünschte Medikament verbleibt im virtuellen Warenkorb, bis das Rezept vor Ort geprüft werden kann. Mit der deutschlandweiten Einführung des elektronischen Rezepts könnte sich diese Praxis ändern. Online-Bestellungen sollen damit schneller möglich werden.
Das „E-Rezept“
Eigentlich sollte das elektronische Rezept ab Januar 2022 Pflicht werden – die Testphase wurde jedoch verlängert. Ärzte sollen dann Rezepte für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten nur noch digital ausstellen. Es soll auf Wunsch aber auch weiterhin ein Papierausdruck des E-Rezepts möglich sein.
Neben dem rosafarbenen Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente gibt es noch weitere Farben bei ärztlichen Verordnungen. Bei der Variante in rosa, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und der Versicherte leistet eine Zuzahlung, wenn nötig. Die Gültigkeit beträgt 28 Tage ab Ausstellung. Anders beim blauen Rezept: Diese Medikamente sind auch verschreibungspflichtig, allerdings trägt der Patient die vollen Kosten. Dafür sind blaue Rezepte in der Regel 3 Monate gültig. Ein grünes Rezept ist unbegrenzt gültig und gilt für apothekenpflichtige Arzneimittel, die vom Arzt empfohlen werden und frei verkäuflich sind. Auch hier trägt der Patient die Kosten. Für sogenannte Betäubungsmittel – z.B. sehr starke Schmerzmittel – gibt es das gelbe Rezept. Dieses ist nur 7 Tage nach Ausstellung gültig. Auch hier zahlt der gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung.
Was ist der Unterschied zwischen rezeptpflichtig und frei erhältlich? Und warum bekomme ich vom Apotheker manchmal ein anderes Mittel als auf dem Rezept steht? Rund um das Thema Medikamente gibt es häufig viele Fragen. Die Stiftung Gesundheitswissen gibt Antworten.