Oktober bringt für viele Änderung des Impfstatus
Anpassung Infektionsschutzgesetz
Für den Status „vollständig geimpft“ benötigt man ab dem 1. Oktober 2022 drei Impfungen gegen Covid-19. Dann tritt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Auch für Menschen, die eine Corona-Infektion bereits durchgemacht haben, ändert sich die Grundlage für den vollständigen Immunschutz. Was jetzt zum Impfstatus wichtig ist und was sich durch die Regelung sonst noch ändert, hat die Stiftung Gesundheitswissen zusammengestellt.
Der Oktober wird für viele Menschen Veränderungen im Impfstatus mit sich bringen – sie gelten dann unter Umständen nicht mehr als „vollständig geimpft“. Denn ab dann müssen es drei Einzelimpfungen sein, um den vollständigen Impfschutz zu haben – bisher genügten zwei. Zudem muss die Immunisierung mit einem Impfstoff erfolgt sein, der eine Zulassung in der EU besitzt. Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die bereits eine Infektion hinter sich haben. Sie gelten unter bestimmten Bedingungen auch mit zweimaliger Spritze als vollständig geimpft:
- wenn bereits vor der ersten Impfung eine Infektion nachgewiesen wurde (positiver Antikörpertest)
- wenn vor der zweiten Impfung eine Infektion nachgewiesen wurde (PRC-Test)
- wenn nach der zweiten Impfung eine Infektion nachgewiesen wurde (PCR-Test und seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein)
Wer muss vollständig geimpft sein?
Wer in einer Klinik, einem Pflegeheim oder einer an die Corona-Impfpflicht gebundenen Einrichtung arbeitet, muss vollständig geimpft sein. So sollen besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion geschützt werden, Krankenhäuser entlastet und die Versorgung gesichert werden.
Wie hängen Impfstatus und EU-Zertifikat zusammen?
In Zukunft könnte es bei einer Reise ins Ausland wieder nötig werden, nachzuweisen, dass man vollständig geimpft ist. Die meisten benutzen hier das EU-Impfzertifikat – in Papierform oder als App auf dem Smartphone. Allerdings läuft dieses Zertifikat nach 365 Tage ab. Das ist technisch bedingt. Erfüllt man die Voraussetzungen für eine Verlängerung, kann es erneuert werden. Mit drei Impfdosen ist das Zertifikat unbefristet gültig. Das gilt auch für doppelt Geimpfte unter 18 Jahren. Bei Erwachsenen, die nur zweifach geimpft sind, beträgt die Gültigkeit nach der zweiten Dosis maximal 270 Tage. Besonders wer Richtung Herbst und Winter verreisen möchte, sollte daher die Gültigkeit seiner Impfzertifikate im Blick haben.
COVID-19-Impfung: Impfstoffe und Wirkweisen
Die Stiftung Gesundheitswissen bietet umfangreiche Informationen rund um das Thema Corona und Covid-19-Impfung. Erfahren Sie hier mehr zu Wirkweisen sowie zur Wirksamkeit der Impfstoffe.