Wissenschaftlich basierte Suizidprävention – Qualifizierte Beratung ist notwendig!
Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.V. wendet sich gegen eine übereilte Abstimmung zu zwei Gesetzentwürfen, die den Zugang zum assistierten Suizid regeln. Der Deutsche Bundestag will noch vor der Sommerpause in dieser Woche darüber abstimmen.
In beiden Gesetzentwürfen sind obligatorische „Beratungen“ vorgesehen, die beide diesen Namen nicht verdienen, so die DGPT. Denn Beratung von Menschen mit Gedanken an einen Suizid ist, wie auch die Psychotherapie, eine professionelle Form der Beziehung, in der Gedanken und Gefühle gemeinsam in einer reflektierenden Beziehung verstanden werden. Dies hat zum Ziel, Entscheidungen im Leben freiverantwortlich und unbeeinflusst zu treffen. „Eine einmalige informierende Beratung, wie in den beiden Entwürfen zum assistierten Suizid und seinen Alternativen vorgesehen, eröffnet diese Hilfe zur freiverantwortlichen Entscheidung nicht“, betont Dr. Rupert Martin, Vorsitzender der DGPT.
Der Bundestag soll sich zudem zwischen zwei Entschließungsanträgen zur Förderung der Suizidprävention entscheiden, von denen der eine von einer überparteilichen Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci auf dem Boden wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Suizidprävention steht und der deshalb von der DGPT unterstützt wird. „Der andere Antrag der Gruppe um die Abgeordnete Martina Stamm-Fibich hingegen ist abzulehnen, weil er der Beratung und Psychotherapie bei Suizidalität Parteilichkeit, Manipulation und Freiheitsbeschränkung unterstellt“, so Dr. Martin. Die DGPT spricht sich dafür aus, zunächst die Suizidprävention zu fördern, um anschließend eine ausgewogene Regelung des assistierten Suizids zu finden, die der Not suizidaler Menschen gerecht wird.
Über die DGPT:
Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.V. vertritt die Standes- und Berufsinteressen ihrer ca. 3.500 psychologischen und ärztlichen Mitglieder gegenüber der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und gegenüber der Politik auf Bundesebene. Die DGPT versteht sich als wissenschaftliche Fachgesellschaft und Berufsverband zugleich. Sie stellt Grundanforderungen für die Weiterbildung an 60 staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungsinstituten auf. Die DGPT ist der Spitzenverband der psychoanalytischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie (DGAP), Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie e.V. (DGIP), Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft (DPG), Deutsche Psychoanalytische Vereinigung (DPV) sowie des Netzwerks Freier Institute (NFIP).
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