Tabletten nicht einfach teilen
Tipps für den achtsamen Umgang mit Medikamenten
Frankfurt am Main – Manche Patienten denken, sie können große Tabletten einfach teilen, damit sie besser geschluckt werden können. Das sollte man niemals ohne Rücksprache mit dem Apotheker tun. Auch eine Einkerbung auf der Tablette heißt nicht, dass diese Tablette teilbar ist, es kann eine sogenannte Schmuckrille sein. Wird eine nicht-teilbare Tablette geteilt, verändert sich die Freisetzung des Wirkstoffes, was zu mehr Nebenwirkungen, Wirkungsverlust oder auch zu Überdosierungen führen kann, warnt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Wer eine Tablette halbieren möchte, sollte in der Apotheke vor Ort um Rat fragen. Die pharmazeutischen Fachteams können Auskunft darüber geben, ob eine Tablette teilbar ist oder nicht und auch prüfen, ob kleinere Tabletten zur Verfügung stehen.
Fürs Teilen nicht geeignet
Viele Tabletten sind von einer Beschichtung umhüllt, deren glatte Oberfläche zusammen mit einem Glas Wasser das Schlucken erleichtert. Tablettenhälften mit rauen Bruchkanten hingegen sind schwer hinunterzubringen. Einige Wirkstoffe weisen einen unangenehmen Geschmack auf, der durch eine Schutzschicht aus Zucker überdeckt wird. Bei manchen Medikamenten sorgt ein spezieller Filmüberzug dafür, dass der Wirkstoff nur langsam freigesetzt wird. Dies ist von Bedeutung, damit Substanzen wie Omeprazol oder Pantoprazol gegen Sodbrennen beziehungsweise Magengeschwüre ihre volle Wirkung entfalten können. Dieser Schutzmechanismus wird durch das Teilen der Tablette zerstört. Bei Tabletten, für die das Teilen nicht vorgesehen ist, kann es zudem vorkommen, dass der Wirkstoff nicht gleichmäßig mit der Trägersubstanz vermischt ist. Bei einer Teilung hätte man in diesem Fall zwei Hälften mit unterschiedlicher Wirkstoffkonzentration.
Wenn Teilen, dann richtig
Falls für die individuelle Dosierung Tabletten geteilt werden müssen, ist das sicherste Hilfsmittel der Tablettenteiler aus der Apotheke vor Ort. Tabletten mit dem Küchenmesser durchzuschneiden, ist keine gute Idee. Es besteht Verletzungsgefahr, denn das Messer könnte abrutschen. Außerdem ergibt die Teilung mit dem Messer selten präzise gleich große Hälften, sodass die Dosis nicht exakt halbiert wird. Durch abgesplitterte Brösel geht zudem Wirkstoff verloren.
Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6500 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder.