Internistische Intensiv- und Notfallmedizin: Rettungswesen jetzt reformieren
Köln – Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DGIIN) begrüßt ausdrücklich den Vorschlag der Regierungskommission zur Organisation und Finanzierung des Rettungsdienstes in Deutschland. Zu viele unterschiedliche Systeme, schlechte Abstimmung innerhalb der Versorgungsebenen und Bundesländer, eine fehlende gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch V sowie unterschiedliche Rahmenbedingungen in den verschiedenen Bundesländern: Das sind einige der Probleme, vor denen der Rettungsdienst in Deutschland derzeit steht. Hinzu kommt, dass die personellen Ressourcen aufgrund des demografischen Wandels absehbar knapper werden. Gleichzeitig steigen die Einsatzzahlen und auch die Fehlinanspruchnahme des Rettungsdienstes. „Dies zeigt, dass es dringend eine Reform des Rettungsdienstes in Deutschland braucht, wenn wir zukünftig eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten wollen“, betont Professor Dr. med. Hans-Jörg-Busch, Präsident Elect der DGIIN.
Busch begrüßt die jetzt von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegten Reformvorschläge für den Rettungsdienst: „Es ist wichtig, dass die Organisation und Finanzierung des Rettungsdienstes und der Leitstellen bundeseinheitlich geregelt und in das Sozialgesetzbuch V integriert wird. Nur so können deutschlandweit einheitliche Standards für den Rettungsdienst geschaffen und die Rettungsmedizin in Deutschland zielführend weiterentwickelt werden“, so Notfallmediziner Busch.
„Die Regierungskommission stellt in ihrem Vorschlag neben den organisatorischen Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit die durchgängige digitale Vernetzung und Verbindung in die unterschiedlichen Versorgungsebenen in den Mittelpunkt“, betont Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, Mitglied der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung.
„Die Notfallmedizin muss vom Rettungswagen, über die Leitstellen bis in die Notaufnahmen komplett und zügig vernetzt und digitalisiert werden. Der Einsatz der künstlichen Intelligenz wird auch hier eine Revolution in der Versorgung einläuten, ähnlich der Entwicklung des iPhones“, betont Karagiannidis, der auch Past Präsident der DGIIN ist.
Ein weiterer Aspekt der Reform des Rettungswesens ist der Ausbau und bedarfsgerechte Einsatz des Luftrettungsdienstes. „Gerade im ländlichen Raum muss eine 24/7-Versorgung durch die Luftrettung abgedeckt sein, um Patienten rasch und zielgerichtet eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Wir wissen, dass schwer-verletzte oder kritisch-kranke Personen von einem Transport in das nächste Zentrum gegenüber einer vor Ort Versorgung profitieren“, so Notfallmediziner Busch. Beispielsweise können Patientinnen und Patienten mit einem schweren Schlaganfall oder polytraumatisierte Patientinnen und Patienten durch einen raschen Transport ins nächste Zentrum besser versorgt werden, als vor Ort. Der Ausbau des Luftrettungsdienstes sei daher ein dringend notwendig, wenn die geplante Krankenhausstrukturreform gelingen soll.
Die Experten der DGIIN versprechen sich von den Reformplänen zudem, dass sowohl die präklinische als auch klinische Notfallmedizin als Arbeitsfeld wieder attraktiver wird. Etwa durch eine weitere Professionalisierung und verbesserte Möglichkeiten zur Personalentwicklung. „Dies gilt gleichermaßen für den ärztlichen wie nicht-ärztlichen Bereich. Hier braucht es klare Personalvorgaben und flächendeckende Qualitätskriterien“, betont Karagiannidis.
Die Vorschläge zur Reform des Rettungswesens beinhalten zudem Planungen, dem Rettungsdienstpersonal mithilfe der Telemedizin erweiterte Befugnisse zu erteilen. „Das begrüßen wir grundsätzlich, gleichzeitig muss klar sein, dass ein professioneller Notfallmediziner oder eine -medizinerin in der präklinischen Notfall- und Rettungsmedizin nicht zu ersetzen sein kann. Wichtig ist, dass die Notfallmedizinerinnen und -mediziner gezielter als bisher eingesetzt werden“, so Busch. Hier kann der Einsatz von Telemedizin helfen, die Versorgungsqualität zu verbessern. Beispielsweise, indem der zuerst eintreffende Rettungssanitäter einen Notfallmediziner zuschaltet, bis der Kollege oder die Kollegin vor Ort eintrifft.
Ein Aspekt fehlt aus Sicht der DGIIN in den Reformvorschlägen: Die Zusammenarbeit der verschiedenen Einheiten im Bereich des Katastrophenschutzes. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es bei Großschadenslagen und besonderen Einsatzlagen eine übergreifende Kooperation zwischen Organisationsstrukturen des Katastrophenschutzes braucht. „Wir fordern, diesen Aspekt zu ergänzen. Die Rettungsdienste müssen mit ausreichenden Ressourcen für solche Einsätze ausgestattet werden und auch die Luftrettung muss in den Strukturen des Katastrophenschutzes berücksichtigt werden um so gut auf ihre Spezialaufgaben wie etwa die Windenrettung vorbereitet zu sein“, so Busch.
Neben allen Maßnahmen zur Reform und Stärkung des Rettungswesens ist es der DGIIN wichtig, auch die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken. „Wir fordern deshalb die Einführung eines Schulfaches Gesundheitskompetenz. Hier können Grundlagen der Reanimation bereits im Grundschulalter gelehrt und aktiv erlernt werden. Auch die Prävention von Erkrankungen und weiteres Wissen rund um unsere Gesundheit müssen bereits früh vermittelt werden“, so Karagiannidis abschließend.