Medikamente und Fahrtüchtigkeit
Die Wirkung von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit ist bekannt: Der Konsum führt zu Konzentrationsstörungen, eingeschränktem Seh- und vermindertem Reaktionsvermögen. Doch auch bestimmte Medikamente können ähnliche Beeinträchtigungen wie Schwindel, Sehstörungen sowie Verschlechterung des Urteilsvermögens und der Reaktionsschnelligkeit verursachen, weiß die Apothekerkammer Niedersachsen.
Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind individuell
Die Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit sind unterschiedlich und von Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gewicht und individuellem Abbau der Wirkstoffe abhängig. Die Risiken sind in den ersten Tagen der Einnahme am höchsten, vor allem wenn mehrere Arzneimittel miteinander kombiniert werden. Wer unsicher ist, ob ein bestimmtes Medikament die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnte, sollte das Auto stehen lassen oder jemand anderen fahren lassen. Arzneimittel können sich auch auf die Fähigkeit auswirken, am Arbeitsplatz Maschinen zu bedienen.
Das Risiko abschätzen
Auch Krankheitssymptome beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Es gilt abzuschätzen, ob die Beeinträchtigung durch die Beschwerden oder durch die lindernden Medikamente größer ist. Dabei stehen Apothekerinnen und Apotheker den Erkrankten beratend zur Seite. Kopfschmerzen führen deutlich häufiger zu Unfällen als die Einnahme eines Schmerzmittels wie Paracetamol, Ibuprofen oder ASS. Auch Magenschmerzen erhöhen das Unfallrisiko, die Einnahme eines Antacidums gegen die Beschwerden jedoch nicht. Schwieriger ist die Abwägung bei Heuschnupfen.
Allergiegeplagte aufgepasst!
Pollen verursachen bei vielen Menschen allergische Symptome wie Niesattacken und laufende Nasen, was beim Autofahren sehr stark ablenken kann. Antiallergiemittel schaffen hier Abhilfe. Doch was weniger bekannt ist: Einige Antiallergika beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit stark. Werden zusätzlich noch Augentropfen benutzt, um den Juckreiz in den Augen zu lindern, ist besondere Vorsicht geboten. Die Tropfen können kurzfristig die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Wer als Allergiker:in auf sein Auto oder die Bedienung von Maschinen angewiesen ist, sollte in der Apotheke nach den neuesten Antiallergika fragen, um seinen Heuschnupfen oder andere Allergien zu behandeln. Die modernsten verschreibungsfreien Mittel haben nur geringe Nebenwirkungen und beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit nicht.
Beipackzettel lesen und sich in der Apotheke vor Ort beraten lassen
Die Apothekerkammer Niedersachsen empfiehlt, vor der Einnahme von Medikamenten sorgfältig die im Beipackzettel aufgeführten Angaben zu Nebenwirkungen zu lesen. Zudem beraten die Apothekerinnen und Apotheker vor Ort gern, ob die Fahrtüchtigkeit durch ein bestimmtes Medikament eingeschränkt werden kann. In einigen Fällen kann der Arzt oder die Ärztin sogar ein Fahrverbot aussprechen, wenn er oder sie eine individuelle Fahruntüchtigkeit aufgrund einer Erkrankung feststellt.
Fahrverbot bei Schmerzmitteln?
Werden starke Schmerzmittel wie Morphin oder Fentanyl zum ersten Mal eingenommen, oder wird deren Dosis gesteigert, sollte unbedingt darauf verzichtet werden, selbst Auto zu fahren. Falls sich der Körper durch die dauerhafte Einnahme an die Wirkstoffe gewöhnt hat und die allgemeine körperlicher Verfassung gut ist, darf der Patient oder die Patientin wieder selbst fahren. Wenn jedoch ein Arzt oder eine Ärztin eine individuelle Fahruntüchtigkeit feststellt, kann er oder sie ein Fahrverbot aussprechen und dies den Behörden melden.
Medikamente und Alkoholkonsum
Alkohol und Arzneimittel können ihre Wirkung gegenseitig verstärken. Wenn Alkohol zusammen mit Beruhigungsmitteln eingenommen wird, kann dies zu einer gefährlichen Erhöhung der eigentlich erwünschten beruhigenden Wirkung führen, sodass Reaktionszeit und Urteilsvermögen eingeschränkt werden. Es ist auch möglich, dass Medikamente unangenehme Begleiterscheinungen des Alkoholrausches wie Übelkeit oder Schwindel verstärken. Auch außerhalb des Straßenverkehrs wird aus Sicherheitsgründen dringend von einer gleichzeitigen Einnahme abgeraten.
Verantwortungsbewusstes Handeln
Um die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer:innen nicht zu gefährden, ist verantwortungsbewusstes Handeln erforderlich. Wer Medikamente einnehmen muss, sollte sich in der Apotheke vor Ort beraten lassen und die körpereigenen Signale beachten. Während einer Arzneimitteltherapie ist es ratsam zu planen, wer das Steuern eines Fahrzeugs oder die Bedienung von Maschinen übernehmen kann.
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören mehr als 8.000 Mitglieder an. Die Apothekerin und der Apotheker sind fachlich unabhängige Heilberufler:innen. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apotheker:innen die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwerben die Studierenden Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhalten die Apotheker:innen eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung können sie eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist:innen für Gesundheit und Prävention beraten die Apotheker:innen die zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Personen kompetent und unabhängig über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte. Apotheker:innen begleiten Patient:innen fachlich, unterstützen menschlich und helfen so, die Therapie im Alltag umzusetzen.