PraxisBarometer: Starke Zunahme der Digitalisierung in den Praxen

Die Digitalisierung in den Praxen hat in vielen Bereichen weiter deutlich Fahrt aufgenommen. Ein signifikanter Zuwachs ist bei der Kommunikation der Niedergelassenen untereinander sowie bei der Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) erkennbar. Das geht aus dem PraxisBarometer Digitalisierung 2023 hervor. Die Befragung hat das IGES Institut zum sechsten Mal im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durchgeführt.

„Die Ergebnisse zeigen zweifelsfrei: Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sind für die Digitalisierung im Gesundheitswesen generell sehr aufgeschlossen“, sagte Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV. „Allerdings ist ebenso klar: Digitalisierung muss durch einen konkreten Mehrwert für die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung überzeugen.“ Die Einführung digitaler Anwendungen sollte sich auf die Bereiche fokussieren, in denen aus medizinischer Sicht der größte Nutzen zu erwarten sei. Dies seien derzeit die digitale Übermittlung von Krankenhaus-Entlassbriefen, Arztbriefen, Befund- und Labordaten.

„Die Digitalisierung macht leider immer noch an den Sektorengrenzen Halt“, konstatierte Steiner. Gerade im Austausch mit den Krankenhäusern ist der Anteil der digitalen Kommunikation weiterhin gering. Laut PraxisBarometer sagen nur knapp sieben Prozent der Befragten, dass die schriftliche Kommunikation mit Krankenhäusern nahezu oder mehrheitlich digital erfolgt. Besonders gravierend ist dies angesichts der Tatsache, dass 71 Prozent der Befragten einen großen Anwendungsnutzen in der digitalen Übermittlung von Krankenhaus-Entlassbriefen sehen.

Beim deutlichen Zuwachs der Kommunikation der Niedergelassenen untereinander ist insbesondere ein starker Anstieg des Anteils des E-Mail-Dienstes „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an der digitalen Kommunikation zu verzeichnen. Innerhalb eines Jahres hat sich der Anteil der Praxen, die KIM-Nachrichten an andere Praxen versenden, von 20 auf 38 Prozent fast verdoppelt. Auch bei den digitalen Angeboten der Praxen an ihre Patientinnen und Patienten ist in allen Bereichen eine Zunahme zu verzeichnen.

„Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Digitalisierung nicht dazu genutzt werden darf, weitere nicht-medizinische Aufgaben in die Praxen zu verlagern“, betonte Steiner. Die Zeit für administrative Aufgaben gehe zulasten der Patientenversorgung. Es müsse sichergestellt werden, dass auch die anderen Akteure des Gesundheitswesens im Zuge der Digitalisierung ihren Aufgaben nachkämen. Steiner: „Es ist beispielsweise Aufgabe der Krankenkassen, ihre Versicherten über das elektronische Rezept (eRezept)und die elektronische Patientenakte (ePA) aufzuklären.“

Laut der Befragung ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die meistgenutzte TI-Anwendung. Fast 92 Prozent der Befragten setzen sie ein. Aktuell weist die eAU unter den TI-Anwendungen zudem den höchsten Zufriedenheitswert auf: Fast 50 Prozent der Praxen geben an, eher bis sehr zufrieden zu sein. Aktuell weniger etabliert als die eAU oder das eRezept ist die ePA. Das lässt sich insbesondere auf die geringe Nutzung durch die Patienten zurückzuführen. 65 Prozent der Praxen geben zudem an, dass der Aufwand für die ePA höher ist als ihr Nutzen. Von den Praxen, die die ePA nutzen, berichten fast 60 Prozent, dass sie sie lediglich vorhalten, um Sanktionen zu vermeiden.

Die KBV-Vorständin wies darauf hin, dass Verfahren so schnell wie möglich vollständig digitalisiert werden müssten. „Eine teilweise Digitalisierung schafft doppelte Aufwände und verringert damit die Akzeptanz in der Vertragsärzteschaft.  Bevor neue Bereiche für die Digitalisierung in den Blick genommen werden, sollte daher eine vollständige Digitalisierung bereits eingeführter Verfahren erfolgen“, so Steiner. Bei der eAU sollte spätestens mit Einführung der Opt-Out-ePA ein volldigitalisiertes Verfahren etabliert werden. Beim eRezept müsse zeitnah eine digitale Möglichkeit der Übermittlung von Rezepten an Pflegeheime geschaffen werden.

Steiner plädierte für eine flächendeckende Sicherstellung der Qualität der Hard- und Softwarekomponenten. „Das aktuell genutzte Mittel der sanktionsbewehrten Einführung von Anwendungen ist ein Ausdruck der Hilflosigkeit des Gesetzgebers angesichts unzureichend funktionierender Technik“, kritisierte die KBV-Vorständin. Dort, wo derzeit Marktmechanismen versagen, müssten andere Instrumente genutzt werden. Die Qualität und Nutzerfreundlichkeit von Anwendungen sei ein zentraler Aspekt bei der Digitalisierung von Prozessen. Steiner: „Hierzu müssen unter anderem Performanz- und Usability-Vorgaben sektorübergreifend und zentral durch die verantwortliche Stelle – beispielsweise durch die gematik – vorgegeben, zugelassen und durchgesetzt werden.“

Die Ergebnisse aus dem PraxisBarometer Digitalisierung 2023 beruhen auf den Angaben von insgesamt 3.165 Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die an der Befragung teilgenommen haben. In der Befragung wurden zum Großteil dieselben Fragen gestellt wie in den vorangegangenen Jahren 2018 bis 2022. Das PraxisBarometer Digitalisierung ist die bisher einzige bundesweite repräsentative Befragung von Vertragsärzten und -psychotherapeuten zur Digitalisierung in Praxen.

Die Ergebnisse des PraxisBarometer Digitalisierung 2023 finden Sie unter: https://www.kbv.de/html/praxisbarometer.php

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 185.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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