S3-Leitlinie zur Therapie von COVID-19 Patientinnen und Patienten aktualisiert
Köln – Auch wenn das Risiko eines schweren Verlaufs bei einer COVID-19 Erkrankung deutlich gesunken ist, erkranken derzeit nach wie vor täglich viele Menschen in Deutschland daran. Inzwischen gibt es eine große Anzahl an Publikationen und Therapiestudien zur Behandlung von an COVID-19 Erkrankten. Um einen guten Überblick über die Therapieempfehlungen behalten zu können, haben Vertreterinnen und Vertreter von 17 Fachgesellschaften sowie Patientenvertreter die Leitlinie zur Therapie von COVID-19 aktualisiert. Sie gibt konkrete Empfehlungen zur ambulanten und stationären Therapie. Federführend beteiligt war die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e.V. (DGIIN), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) sowie die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI).
Die aktualisierte Leitlinie umfasst Empfehlungen über den gesamten Verlauf der Erkrankung von der ambulanten Therapie bis zur Behandlung im Krankenhaus. „Nach wie vor werden täglich Hunderte neue wissenschaftliche Arbeiten zu COVID-19 publiziert. Die vorliegende Leitlinie bezieht alle neuen und gesicherten Erkenntnisse mit ein und ist für ein strukturiertes, sicheres und ressourcenschonendes Management von COVID-19-Patientinnen und Patienten in Praxis und Krankenhaus unerlässlich“, sagt Professor Dr. Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie und Vorstandsmitglied der DGIIN. Da an der Erstellung alle an der Therapie beteiligten Fachgruppen mitgewirkt haben, enthält die Leitlinie eine fächerübergreifende Betrachtung.
Die medikamentöse Therapie von COVID-19-Patientinnen und -Patienten nimmt in der aktualisierten Leitlinienfassung einen besonderen Stellenwert ein. So enthält sie aktualisierte Empfehlungen zu zahlreichen Medikamenten. „Wir gehen in der Leitlinie ausführlich auf die derzeit eingesetzten Medikamente ein. Die Leitlinie stellt klar heraus, dass bei Patientinnen und Patienten mit einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf eine medikamentöse Frühtherapie erfolgen sollte“, so Professor Dr. Christoph Spinner, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI).
Mithilfe der Förderung durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Unterstützung des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi) konnten die Autorinnen und Autoren erneut wichtige therapeutisch relevante Fragestellungen mit systematischen Evidenzsynthesen hinterlegen. „Die Sichtung der Literatur und die systematischen Evidenzsynthesen waren Grundlage für die konsentierten Empfehlungen in der Leitlinie“, so Professor Dr. Nicole Skoetz, Professorin für Öffentliches Gesundheitswesen an der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln.
Professor Dr. Florian Langer von der Deutschen Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseforschung e.V. (GTH) weist auf die Notwendigkeit einer adäquaten Thromboseprophylaxe mit Heparin bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten hin: „In den ersten Wellen der Pandemie haben wir viele Erkrankte mit Thrombosen und Lungenembolien gesehen. Die Leitlinie empfiehlt hierzu, bei im Krankenhaus behandelten COVID-19-Patienten mit moderater Krankheitsaktivität und erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf eine intensivierte Antikoagulation zu erwägen, also die Gabe von Medikamenten zur Hemmung der Blutgerinnung in einer höheren als sonst üblichen Dosierung.“
Die Leitlinie umfasst Empfehlungen über den gesamten Verlauf der ambulanten und stationären Behandlung. Von der Diagnostik über die Therapie bis hin zum weiteren Krankheitsverlauf. Darüber hinaus beinhaltet sie viele andere Aspekte wie Besonderheiten bei intensivmedizinischen Patientinnen und Patienten, beispielsweise zur Wachbauchlagerung sowie hygienische, ethische und palliativmedizinische Aspekte.
Die vorliegende Aktualisierung wird unter dem Projekt „S3Cov19live – Living Guideline: Empfehlungen zur Therapie von Patienten mit COVID-19“ (Förderkennzeichen: 01VSF2300) durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2026 gefördert.
Interessierte können die S3-Leitlinie auf der Website der AWMF abrufen: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/113-001.html
Federführend beteiligte Fachgesellschaften:
Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN)
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)
Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI)
Unter Mitwirkung von:
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM)
Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseforschung (GTH)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)
Deutscher Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC)
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN)
Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK)
Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
Deutsche Gesellschaft für Angiologie (DGA)
Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh)
Patientenvertretung (individueller Betroffener)