BfS: Mammographie-Screening-Programm auch für jüngere Frauen von Vorteil

Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt neue Altersgrenze

Die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm ist auch für Frauen ab 45 Jahren mit mehr Nutzen als Risiken verbunden. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in seinem wissenschaftlichen Bericht zur „Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie bei Frauen unter 50 Jahren“. Das BfS empfiehlt, die untere Altersgrenze für die Teilnahme am Programm von 50 auf 45 Jahre herabzusetzen. Bisher dürfen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren an der regelmäßigen Röntgenuntersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung teilnehmen. Die neue Publikation wurde im Bundesanzeiger und auf der Website des BfS veröffentlicht.

„Der Bericht zeigt, dass das Mammographie-Screening die Sterblichkeit an Brustkrebs auch bei jüngeren Frauen senken kann. Er belegt außerdem, dass das damit verbundene Strahlenrisiko relativ gering ist. Das rechtfertigt die aktuelle Empfehlung des BfS, Frauen bereits ab 45 Jahren die Teilnahme zu ermöglichen“, sagt BfS-Präsidentin Inge Paulini.

Erweiterung der Altersgrenzen für Frauen in Deutschland und Europa

Der Bericht des BfS ist die wissenschaftliche Grundlage für eine Zulassung der Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie ab Mitte 40 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Form einer Rechtsverordnung. Ob die Teilnahme dieser Altersgruppe am Mammographie-Screening-Programm von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

Das BfS hatte 2022 bereits eine Ausweitung der Altersgrenzen bis 75 Jahre geprüft und befürwortet. Frauen aus dieser Altersgruppe werden voraussichtlich ab Mitte 2024 am Screening teilnehmen können. Die Erweiterung der Altersgrenzen wird auch in der Neufassung der Europäischen Brustkrebsleitlinie empfohlen.

Nutzen und Risiken der Früherkennung mit Röntgenstrahlung

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. In der Altersgruppe zwischen 45 und 50 Jahren erkranken in Deutschland jedes Jahr etwa 5 000 Frauen an Brustkrebs. Für den Bericht zu dieser Altersgruppe wertete das BfS Publikationen zu acht Studien, die hohen wissenschaftlichen Anforderungen genügen, aus vier Ländern aus. In die Analyse flossen Daten von rund 370 000 Frauen im Alter von 39 bis 49 Jahren ein, die zwischen 1963 und 1994 für Studien zum Mammographie-Screening rekrutiert worden waren. Die Metaanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass das Screening die Brustkrebssterblichkeit in der jüngeren Gruppe in einem ähnlichen Maß wie in der Gruppe der 50- bis 69-Jährigen reduzieren kann, also um rund 20 %.

Die Nutzen-Risiko-Abwägung ist bei der Bewertung eines Screenings besonders wichtig. Denn einen Nutzen von der Teilnahme haben nur erkrankte Personen. Das Risiko, etwa durch die Röntgenstrahlung, tragen jedoch alle Teilnehmer*innen an einem Screening gleichermaßen.

Eine Teilnahme am Screening ab 45 Jahren ginge zwar mit einem höheren strahlenbedingten Risiko einher als eine Teilnahme ab 50 Jahren. Jedoch wird im Bericht das Strahlenrisiko im Vergleich zum Nutzen als insgesamt gering eingeschätzt. Aus Sicht des Strahlenschutzes wäre somit eine Teilnahme am qualitätsgesicherten Mammographie-Screening- Programm bereits ab 45 Jahren gerechtfertigt. Das Intervall für die Teilnahme von zwei Jahren sollte auch in dieser Altersgruppe beibehalten werden. Der Bericht hebt hervor, dass eine umfassende Aufklärung der Frauen für eine informierte Entscheidungsfindung unerlässlich ist.

Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de