Unerwünschte Wirkungen von Kosmetik online melden
Erste BVL-Services im Bundesportal freigeschaltet
Ab sofort können erste Leistungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auch über das Bundesportal digital genutzt werden. Unter www.verwaltung.bund.de können Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel unerwünschte Wirkungen von Kosmetik per Smartphone an die Bundesbehörde melden. Der Versand per Brief oder E-Mail ist damit nicht mehr notwendig.
Hautausschlag kann eine unerwünschte Wirkung von Kosmetik sein. Bei solchen oder anderen Reaktionen auf ein kosmetisches Mittel ist es wichtig, dass die betroffene Person oder das behandelnde medizinische Personal die Information an die Behörden weitergibt. Um dies zu erleichtern, wird ein verständliches Formular im Bundesportal bereitgestellt, das alle wichtigen Informationen abfragt und mit Hilfstexten unterstützt. Die Informationen können den Behörden und den betroffenen Firmen helfen, Probleme zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiver zu schützen.
Unternehmen können über das Bundesportal Bilddateien zur Kennzeichnung von Tabakverpackungen beantragen sowie Tätowiermittel-Rezepturen mitteilen. Auch das Konsultationsverfahren für neuartige Lebensmittel kann online beantragt werden. Weitere Formulare für verschiedene Anträge im Bereich der Lebensmittel und der Tabakerzeugnisse werden bald folgen. Dadurch haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Daten strukturiert und sicher an das BVL zu übermitteln.
Über das Bundesportal
Ende 2020 wurde das Bundesportal in einer ersten Ausbaustufe unter www.verwaltung.bund.de für die Öffentlichkeit bereitgestellt und wird seitdem kontinuierlich mit weiteren Funktionen erweitert und optimiert. Das Portal bietet einen zentralen und komfortablen Zugang zu allen Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und Kommunen. Über die Suchfunktion gelangen Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Firmen schnell und unkompliziert zum gewünschten Online-Formular und erhalten alle wichtigen Informationen für ihr Anliegen.
Weiterführende Informationen
- Das Bundesportal: www.verwaltung.bund.de
- Informationen zur Meldung von ernsten unerwünschten Wirkungen bei Kosmetik: www.bvl.bund.de/sue-flyer
- Mitteilung von unerwünschten Wirkungen bei Kosmetik durch Verbraucherinnen und Verbraucher: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/LeiKa/102889186/00
- Beantragung von Bilddateien zur Kennzeichnung von Tabakverpackungen durch Firmen: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/LeiKa/102889192/00
- Mitteilung von Rezepturen von Mitteln zum Tätowieren durch Firmen: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/LeiKa/102889188/00
- Konsultationsverfahren für neuartige Lebensmittel: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99118033058000/herausgeber/LeiKa-102889162/region/00