Der Umwelt zuliebe: Niemals Arzneimittel über die Toilette oder Spüle entsorgen

Hannover – Für Patientinnen und Patienten, die Medikamente einnehmen, steht die erfolgreiche Heilung und Linderung ihrer Beschwerden im Vordergrund. Die anschließende ordnungsgemäße Entsorgung von verschreibungspflichtigen, aber auch frei verkäuflichen Arzneimitteln ist jedoch ebenfalls wichtig. Es dient zum einen dazu, zu verhindern, dass Arzneimittelreste in die Hände von Kindern gelangen. Zum anderen werden immer mehr pharmazeutische Wirkstoffe in der Umwelt nachgewiesen, sowohl in zunehmender Menge als auch in teilweise bedenklicher Konzentration. Diese Wirkstoffe können negative Auswirkungen auf unsere Ökosysteme haben und ins Trinkwasser gelangen. Nach Schätzungen stammen etwa zehn Prozent dieser Rückstände aus unsachgemäßer Entsorgung in privaten Haushalten, hauptsächlich über die Kanalisation. Die Apothekerkammer Niedersachsen erklärt, wie Medikamente zu Hause richtig getrennt und fachgerecht entsorgt werden können.

Arzneimittelentsorgung.de zeigt kommunale Entsorgungswege auf einen Blick

Die Entsorgung von Arzneimitteln ist in Deutschland bisher nicht einheitlich geregelt. Arzneimittel sollten bei der Deponie der Gemeinde, einem Recyclinghof oder dem Schadstoffmobil abgegeben werden. Auch viele Apotheken bieten auf freiwilliger Basis an, nicht mehr benötigte Arzneimittel entgegenzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die unsicher sind, welche kommunalen Entsorgungswege für Arzneimittel in ihrer Region angeboten werden, können sich auf der Website www.arzneimittelentsorgung.de informieren.

Medikamente sind nach Anbruch nur begrenzt haltbar

Für kleinere gesundheitliche Beschwerden sollte es in den Haushalten ausreichend bestückte Hausapotheken geben, die im Bedarfsfall sofort einsatzbereit sind. Medikamente haben kein Mindesthaltbarkeitsdatum wie Lebensmittel, sondern ein Verfallsdatum. Es zeigt an, wann das Medikament entsorgt werden muss. Außerdem gibt es eine Aufbrauchsfrist nach dem Öffnen. Innerhalb dieser Frist ist die Qualität des Medikaments gewährleistet. Dies betrifft in der Regel Salben, Tropfen oder Säfte. Nach Ablauf dieser Frist sollte das Medikament aus der Hausapotheke entnommen und fachgerecht entsorgt werden. Augentropfen zum Beispiel sind nach Anbruch häufig nur vier bis sechs Wochen haltbar, Antibiotikasäfte sogar nur für die Dauer der Therapie, also meistens sieben bis vierzehn Tage.

Rückstände von Arzneistoffen in der Natur nachweisbar

Auf Grundlage der aktuellen Bewertungskriterien der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ist etwa die Hälfte der Wirkstoffe in Medikamenten relevant für eine Umweltrisikobewertung. Arzneistoffe sind häufig sehr stabil und können außerhalb des Körpers schwer abgebaut werden. Sie verbreiten sich gut in der wässrigen Umgebung und können sich in Pflanzen und Tieren ansammeln, wo sie schädigend und toxisch wirken. So können Organe von Fischen geschädigt und die Fortpflanzung von Wasserinsekten beeinträchtigt werden. Antibiotikareste zerstören die Bakterien in der Abwasseraufbereitung, in Gewässern und Böden. Arzneistoffrückstände können das Grundwasser verunreinigen und sogar ins Trinkwasser gelangen. Studien konnten in Gewässern und Böden in Deutschland verschiedene Arzneistoffe und deren Abbauprodukte nachweisen. Die meisten Funde stammten aus dem Ablauf von Kläranlagen, da viele Arzneistoffe oft nur unvollständig entfernt werden können.

Ordnungsgemäße Entsorgung schützt die Umwelt

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Medikamenten schützt die Umwelt und unser Trinkwasser, da weniger potenziell schädliche Wirkstoffrückstände in die freie Natur gelangen. Auch flüssige Reste von Arzneisäften und -tropfen gehören keinesfalls in die Spüle oder Toilette, die direkt in die Kanalisation führen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auch keine leeren Arzneimittelfläschchen ausspülen oder desinfizierende Mundspülungen im Waschbecken entsorgen. Stattdessen sollten die Behälter mit etwaigen Resten zur Entsorgungsstelle gebracht oder über den Restmüll verbrannt werden. Patientinnen und Patienten, die sich mit wirkstoffhaltigen Salben, zum Beispiel mit dem Schmerzmittel Diclofenac, eincremen, sollten die Hände anschließend mit einem Tuch abreiben und dieses in den Restmüll geben, anstatt sofort die Hände zu waschen. Auch feste Arzneimittel wie Tabletten gehören fachgerecht entsorgt und dürfen nicht in Kinderhände gelangen. Die Umkartons und Beipackzettel werden im Papiermüll entsorgt.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören über 8.200 Mitglieder an. Die Apothekerin und der Apotheker sind fachlich unabhängige Heilberufler:innen. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apotheker:innen die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwerben die Studierenden Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhalten die Apotheker:innen eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung können sie eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist:innen für Gesundheit und Prävention beraten die Apotheker:innen die zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Personen kompetent und unabhängig über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte. Apotheker:innen begleiten Patient:innen fachlich, unterstützen menschlich und helfen so, die Therapie im Alltag umzusetzen.