Mutterschutz bei Ärztinnen ohne Karriereknick: Sicher operieren trotz Schwangerschaft
Schwanger und raus aus dem OP? Muss nicht sein. Neues Informationsangebot und Positivlisten geben konkrete Hilfestellungen. Die neue Broschüre der „Initiative Operieren in der Schwangerschaft“ zeigt, dass Schwangerschaft kein Grund für pauschale Beschäftigungsverbote ist. Mit klaren Positivlisten und einem frischen Ansatz wird Mutterschutz zur Chance – für Ärztinnen, die weiter Karriere machen wollen. Und für Kliniken und Praxen, die Fachkräfte dringend benötigen.
In der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, wo Frauen 80 Prozent der neuen Facharztprüfungen ausmachen, sollte es selbstverständlich sein, dass eine Schwangerschaft nicht den Stillstand der Weiterbildung oder der operativen Tätigkeit bedeutet. Doch viele junge Ärztinnen sehen sich in dieser sensiblen Phase mit ungerechtfertigten Verboten konfrontiert. Ein pauschales Beschäftigungsverbot, das oft ohne echte Begründung ausgesprochen wird, bremst nicht nur die berufliche Entwicklung, sondern schwächt auch Institutionen, die auf jede Fachkraft angewiesen sind. Es gibt jedoch einen neuen Weg. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie hat mit 14 operativen Fachgesellschaften eine 50-seitige Broschüre herausgegeben, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern konkrete Hilfestellung bietet. Das Konsensuspapier enthält nicht nur Sicherheitsinformationen zu Infektionsrisiken, Strahlenschutz und Narkosegasen, sondern auch Positivlisten verschiedener Fachgesellschaften. Ganz nach dem Motto „alles, was kann und darf“ zeigen diese Listen, welche Eingriffe Schwangere sicher durchführen können. Mit gezielten Schutzmaßnahmen wird der Mutterschutz zukunftsfähig gestaltet – ohne Einbußen für Gesundheit oder Karrierechancen.
Auch für den Fachbereich der Gynäkologie und Geburtshilfe ist eine Positivliste mit konkreten Beispielen für durchführbare Eingriffe enthalten, darunter etwa operative Eingriffe, welche im Sitzen durchgeführt werden können, laparoskopische Eingriffe aber auch Eingriffe aus der Geburtshilfe, Urogynäkologie oder Mammachirurgie. Auch in der Leitlinie der DGGG „Tätigkeiten für ärztliches Personal in Schwangerschaft und Stillzeit in der Gynäkologie und Geburtshilfe“ (September 2023) ist eine ausführliche Positivliste unter Beachtung genereller Auflagen und Empfehlungen für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche (wie auch der ambulante) enthalten.
Es ist an der Zeit, den Mutterschutz nicht als Hindernis, sondern als Möglichkeit zu begreifen. Denn schwangere Ärztinnen gehören auch in den OP – nicht auf die Ersatzbank.
Informationsmaterialien und Checklisten:
- Fächerübergreifende Broschüre „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit.“ (PDF)
- www.opids.de – umfassende Informationsmaterialien für die individuelle Gefährdungsbeurteilung, Bewertung der ärztlichen Tätigkeiten und ggf. treffende Schutzmaßnahmen.
Weiterlesen:
- Leitfaden der DGGG „Tätigkeiten für ärztliches Personal in Schwangerschaft und Stillzeit in der Gynäkologie und Geburtshilfe
- https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/154174/Konsenspapier-Operative-Taetigkeiten-in-Schwangerschaft-und-Stillzeit-vorgelegt